Tiny Tina's Wonderlands im Test: Fazit

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Update Wolfgang Andermahr
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Tiny Tina's Wonderlands geht erzählerisch anders als Borderlands 3 vor, was durchaus neue Spielsituationen fordert. Technisch gibt es dagegen deutlich weniger Unterschiede, die Optik ist nahezu vergleichbar. Die paar kleinen Upgrades fallen am Ende nicht ins Gewicht. Doch das ist gar nicht schlimm, denn der Comic-Stil und die damit erzeugte Qualität passen zur Borderlands-Reihe nach wie vor.

Was dabei nicht unterschätzt werden darf: Die Anforderungen an die Grafikkarte sind ziemlich hoch. Full HD bei maximalen Grafikdetails gibt es nicht mal eben so und für Ultra HD ist es selbst mit einem High-End-Beschleuniger schwierig, 60 FPS zu erreichen. Die zahlreichen Presets lassen zwar massive Leistungssteigerungen zu, was allerdings sichtbar auf Kosten der Grafikqualität geht.

Definitiv verbesserungswürdig ist die Umsetzung der Low-Level-API DirectX 12. Sie generiert zwar gute Frametimes, dafür ist die Geschwindigkeit auf AMD- und Nvidia-GPUs unabhängig von der Auflösung deutlich schlechter als mit DirectX 11. Das ist insofern merkwürdig, als dass Borderlands 3 nach einigen Updates eigentlich reibungslos mit DirectX 12 funktioniert hat und mittlerweile oft sogar schneller als mit DirectX 11 läuft.

Tiny Tina's Wonderlands im Technik-Test

In Sachen Performance ist Nvidia zum Start der klare Gewinner in Tiny Tina's Wonderlands. GeForce-Grafikkarten arbeiten ein gutes Stück schneller als ihre Radeon-Pendants. In Borderlands 3 gab es einen Gleichstand zwischen AMD und Nvidia, das hat sich wie die schlechtere DirectX-12-Umsetzung entsprechend geändert. Je nach Leistungsklasse rückt AMD zwar mal näher an Nvidia heran, vor allem bei den schnellen Modellen liefert eine GeForce aber spürbar mehr FPS.

ComputerBase hat Tiny Tina's Wonderlands vom Publisher 2K Games zum Testen erhalten. Das Spiel wurde unter NDA zur Verfügung gestellt. Die einzige Vorgabe war der frühestmögliche Veröffentlichungszeitpunkt. Eine Einflussnahme des Herstellers auf den Testbericht fand nicht statt, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung bestand nicht.

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