Digitale-Dienste-Gesetz: Neue Regeln für Umgang mit Online-Inhalten sind final

Andreas Frischholz
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Digitale-Dienste-Gesetz: Neue Regeln für Umgang mit Online-Inhalten sind final
Bild: Sébastien Bertrand | CC BY 2.0

Die EU-Kommission, der Rat der EU und das EU-Parlament haben sich in den Trilog-Verhandlungen auf einen finalen Entwurf für das Digital-Dienste-Gesetz verständigt. Das regelt künftig umfassend, wie Plattformen mit Inhalten der Nutzer umgehen müssen. Im Kern geht es um den Umgang mit illegalen Inhalten.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnet den Abschluss der Verhandlungen als „historisch“. „Der DSA (Anm.: Abkürzung von Digital Service Act) wird die grundlegenden Regeln für alle Online-Dienste in der EU verbessern“, so von der Leyen. Der für den EU-Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärt zudem, die Haftung für große Plattformen werde nun verschärft.

So habe die EU-Kommission nun die Option, „wirksame und abschreckende“ Sanktionen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes oder – bei schweren Fällen – sogar ein Verbot der Tätigkeit in der EU zu verhängen. Eine solche 6-Prozent-Strafe wären etwa bei Apple gut 20 Milliarden Euro und bei Google rund 15 Milliarden Euro.

Neue Regeln für Umgang mit Inhalten

Der DSA beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, im Mittelpunkt steht derweil der Umgang mit illegalen Inhalten. Es sind Vorgaben, die sich im Kern am deutschen NetzDG orientieren. Eine Vorgabe des DSA ist demnach, dass Plattformen den Nutzern das Melden von Inhalten ermöglichen müssen. Wie Netzpolitik.org berichtet, besteht aber auch die Pflicht, unabhängige Beschwerdemechanismen zu etablieren, sodass Nutzer Einspruch gegen Löschentscheidungen einlegen können.

Eine besondere Rolle sollen zudem „Trusted Flaggers“ einnehmen. Das sind als vertrauenswürdig eingestufte Verbraucherorganisationen oder NGOs, die bei Melden einen Vorrang erhalten. Eingeführt wird zu dem ein Know-your-customer-Prinzip auf Handelsplattformen wie eBay. Bei denen müssen sich Nutzer künftig mit persönlichen Daten identifizieren. So will die EU gegen Betrug und Produktfälschungen vorgehen. Hinzu kommen weitere Vorgaben wie Transparenzregelungen, die etwa beim Einsatz von Algorithmen greifen. Wie die Regeln greifen, hängt von der Art und Größe der jeweiligen Plattform ab.

Bürgerrechtler wie der europäische Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der auch am Gesetz mitwirkte, ist mit den Regelungen nicht zufrieden. „Die Bezeichnung ‚Digitales Grundgesetz‘ verdient das neue Regelwerk insgesamt nicht, denn der enttäuschende Deal versagt vielfach beim Schutz unserer Grundrechte im Netz“, erklärt er in seiner Stellungnahme. So gebe es etwa kein explizites Recht auf anonyme Internetnutzung, Verschlüsselung sowie Do-Not-Track-Einstellung und es fehle ein Verbot für die Vorratsdatenspeicherung.

Andere sind zuversichtlicher. So schreibt die Bürgerrechtsorganisation EDRi auf Twitter, man habe sich ambitionierte Regeln gewünscht, doch der DSA sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Regeln gelten ab Ende 2023

Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament sowie dem Rat der EU bestätigt werden, das gilt aber als formaler Akt. Sobald die Regeln offiziell verabschiedet und verkündet sind, gelten diese EU-weit und treten nach 15 Monaten in Kraft. Wenn der Prozess also Mitte des Jahres abgeschlossen ist, dürften die Regeln ab Ende 2023 gelten.

Das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt das Digitale-Märkte-Gesetz, auf das sich die Trilog-Parteien schon vor kurzem verständigt haben. Das beinhaltet konkrete Vorgaben für die führenden Internet-Plattformen wie Amazon oder Google – die sogenannten Gatekeeper.

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