EU-Kommission: Apple beschränkt Wettbewerb zugunsten von Apple Pay

Nicolas La Rocco
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EU-Kommission: Apple beschränkt Wettbewerb zugunsten von Apple Pay
Bild: Apple

Die EU-Kommission sieht in der Nutzung der NFC-Schnittstelle im iPhone einzig und allein durch Apple Pay einen Missbrauch der beherrschenden Stellung von Apple auf den Märkten für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten. Im Rahmen der vorläufigen Entscheidung wurde eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Apple übermittelt.

Wie die EU-Kommission in ihrer heutigen Entscheidung erklärt, schränke Apple durch die Beschränkung des Zugangs zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten in Geschäften, gemeint ist die NFC-Schnittstelle (Near Field Communication/Nahfeldkommunikation) oder „Tap and Go“, den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen auf iOS-Geräten ein. Beanstandet wird, dass Apple die Entwickler von Apps für mobile Geldbörsen daran hindere, auf iOS-Geräten auf die erforderliche Hardware und Software für sogenannte NFC-Inputs zuzugreifen. Aus dieser Einschränkung für Dritte profitiere die unternehmenseigene Lösung Apple Pay.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu:

Mobile Zahlungen gewinnen in der digitalen Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen. Uns liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt werden. In unserer Mitteilung der Beschwerdepunkte stellen wir vorläufig fest, dass Apple den Wettbewerb zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay beschränkt haben könnte. Ein solches Verhalten würde einen Verstoß gegen unsere Wettbewerbsvorschriften darstellen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission

Beherrschende Stellung schränke Wettbewerb ein

Die EU-Kommission hat Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte zu den Zugangsbeschränkungen von Apple in Bezug auf mobile Zahlungstechnologien zukommen lassen. Darin wird die vorläufige Auffassung vertreten, dass Apple zum einen auf dem Markt für „intelligente Mobilgeräte“ über eine beträchtliche Marktmacht verfüge und auf den relevanten Märkten für mobile Geldbörsen eine beherrschende Stellung innehabe, und zum anderen, dass diese beherrschende Stellung den Wettbewerb beschränke, weil nur Apple Pay die NFC-Schnittstellen nutzen kann.

Geringere Auswahl für Verbraucher

Dass andere Wettbewerber aus dem Markt ausgeschlossen werden, hemme nach Ansicht der EU-Kommission die Innovationstätigkeit und verringere die Auswahl für die Verbraucher. Sollten sich die Bedenken der EU-Kommission bestätigen, würde dies einen Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen, nach dem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten ist. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU‑Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Noch keine Entscheidung getroffen

Die Untersuchung des Verhaltens von Apple im Zusammenhang mit Apple Pay laufen seit dem 16. Juni 2020. Die heutige Mitteilung der Beschwerdepunkte ist zunächst einmal ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften, mit dem die Parteien schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt werden. Betroffene Unternehmen können die Untersuchungsakte der EU-Kommission einsehen, sich schriftlich dazu äußern und eine mündliche Anhörung beantragen, in der sie gegenüber Vertretern der EU-Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden Stellung nehmen können.

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