Bundeskartellamt: Google Maps soll alternative Kartendienste benachteiligen
Weil Google bei den Kartendiensten womöglich konkurrierende Anbieter benachteiligt, hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet. Google Maps beschränke demnach die Möglichkeit, Informationen aus dem Kartendienst mit Karten von Dritten zu kombinieren.
Konkret geht es um die Optionen, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google-Karten einzubinden. Vor allem bei Google könnte das ein wettbewerbswidriger Eingriff sein, weil der Konzern eine marktbeherrschende Stellung hat, heißt es in der Mitteilung des Bundeskartellamts.
„Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen“, sagt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt. Für Autos relevant sind die „Google Automotive Services“ in Infotainment-Systemen, die ebenfalls stark reglementiert seien.
Weitere Verfahren laufen
Aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage konnte das Bundeskartellamt in den letzten Monaten eine Vielzahl von Verfahren eröffnen, die neben Google auch Amazon, Apple und den Facebook-Mutterkonzern Meta betreffen. Die weiteren Verfahren gegen Google betreffen die Datenverarbeitung des Konzerns sowie Googles News Showcase. Bei diesem Dienst kooperiert der Suchmaschinenbetreiber mit Presseverlagen, diese erhalten Gebühren für das Bereitstellen von Inhalten.
Erst in der letzten Woche hat das Bundeskartellamt zudem ein Verfahren gegen Apple eingeleitet. Der Grund sind die seit iOS 14.5 geltenden Tracking-Regelungen. Durch diese Vorgabe müssen Nutzer einem Tracking durch Dritt-Apps erst zustimmen. Solche Regelungen begrüßt das Bundeskartellamt zwar grundsätzlich, allerdings müssten diese wettbewerbskonform für alle gelten – und somit auch Apple. Daran zweifeln die Wettbewerbshüter aber. Der Vorwurf in dem Verfahren ist, dass Apple eigene Angebote bevorzugt.