Ladestandard: EU-Parlament schreibt USB-C ab Herbst 2024 vor

Nicolas La Rocco
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Ladestandard: EU-Parlament schreibt USB-C ab Herbst 2024 vor
Bild: HDMI Licensing, LLC

Das EU-Parlament ist zu einer vorläufigen Vereinbarung gekommen, die vorsieht, dass sich kleine und mittelgroße elektronische Geräte, darunter auch, aber nicht nur Smartphones, ab Herbst 2024 mittels USB-C laden lassen müssen – unabhängig vom Hersteller. Viele Hersteller setzen bereits auf USB-C, Apples iPhone aber noch nicht.

Die Vereinbarung sieht vor, dass sich Geräte wie Smartphones, Tablets, Earbuds (respektive deren Ladecases), Digitalkameras, Kopfhörer, Headsets, Spielkonsolen-Handhelds und tragbare Lautsprecher ab Herbst 2024 über einen standardisierten Anschluss laden lassen müssen, sofern es sich um einen kabelgebundenen Ladevorgang handelt. Bei diesem standardisierten Anschluss hat sich das EU-Parlament auf USB-C geeinigt, auf das zahlreiche Hersteller zumindest von Smartphones und Tablets bereits setzen. Apple nutzt bei allen iPhone-Modellen allerdings den eigenen Lightning-Standard, nur das iPad ist bereits auf USB-C umgestellt worden.

Notebooks sollen später folgen

Notebooks sind nicht parallel von der Regelung betroffen, müssen allerdings bis spätestens 40 Monate nach Inkrafttreten des Gesetztes ebenfalls auf USB-C umgestellt respektive damit auf den Markt gebracht werden. Auch bei den Notebooks gibt es bereits viele Geräte, die USB-C nutzen, allerdings kommen vielfach auch noch proprietäre Anschlüsse zum Einsatz, weil USB Typ C noch nicht genug elektrische Leistung überträgt. Bis zu 240 Watt über USB Typ C sind erst seit Mai 2021 standardisiert.

Schnelles Laden soll standardisiert werden

Das EU-Parlament will auch die Ladegeschwindigkeit für Geräte mit Unterstützung für Fast Charging harmonisieren, damit Anwender mit jedem Ladegerät die gleichen Ladegeschwindigkeiten an jedem Gerät erreichen können. Technische Details dazu stehen derzeit allerdings noch aus.

Wahl zwischen Auslieferung mit oder ohne Netzteil

Die neue Regelung soll es Anwendern allerdings nicht nur ermöglichen, mit einem Netzteil und Kabel alle genannte Produktkategorien laden zu können, sondern das Gesetz soll auch den Elektronikschrott reduzieren. Konsumenten sollen künftig die Wahl haben, ob sie ein neues elektronisches Gerät mit oder ohne Netzteil erwerben möchten. Teilweise nehmen Hersteller wie Apple und Samsung diese Entscheidung bereits ihren Kunden ab und liefern Geräte ohne Netzteil und lediglich noch mit Kabel aus. Das EU-Parlament prognostiziert, dass Konsumenten durch die Wiederverwendung bestehender Netzteile bis zu 250 Millionen Euro einsparen können. Ungenutzte Netzteile sollen 2018 in der EU rund 11.000 Tonnen des Elektromülls ausgemacht haben.

Drahtloses Laden im Fokus

Mit drahtlosen Ladestandards, die immer mehr Geräte unterstützen, hat sich das EU-Parlament ebenfalls beschäftigt. In diesem Segment will die EU-Kommission für eine Interoperabilität unter den verschiedenen Standards sorgen.

Zustimmung nach Sommerpause geplant

Die heute verkündete vorläufige Vereinbarung ist ein großer Schritt innerhalb der EU, damit allerdings noch nicht formal umgesetzt worden. Nach der Sommerpause müssen das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union der Vereinbarung zustimmen und diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. In Kraft tritt die Vereinbarung schließlich 20 Tage nach dieser Veröffentlichung, bevor 24 Monate danach die Vorschriften einzuhalten sind. Die neue Regelung betrifft nicht Produkte, die davor auf den Markt gebracht wurden.

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