Jugendschutz bei Spielen: USK prüft künftig auf In-Game-Käufe und Chats
Im kommenden Jahr gelten neue Regeln für die Prüfung digitaler Spiele durch die Prüfstelle Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Neben der bekannten Alterskennzeichnung zum Jugendschutz kommen Hinweise zum Inhalt sowie zu potenziellen Online-Risiken wie In-Game-Käufen und Chats hinzu.
Die bekannten Alterskennzeichnungen auf den Verpackungen von Videospielen wie „USK ab 6“ oder „USK ab 16“ werden in Zukunft durch zusätzliche Hinweise für Eltern erweitert. Wie die Abbildungen der kommenden Prüfsiegel zeigen, steht dort prominent eine kurze Beschreibung der potenziell kritischen Inhalte wie etwa „Schreckmomente“, „Fantasy-Gewalt“ oder „Horror“.
Außerdem wird künftig auf etwaige In-Game-Käufe hingewiesen, die ein Risiko für ungewollte Ausgaben von Kindern und Jugendlichen darstellen können und in den letzten Jahren in immer mehr Spielen zur Monetarisierung eingesetzt werden. So locken immer mehr Titel mit einer grundsätzlich kostenlosen Spielbarkeit (Free-to-Play), generieren aber Einnahmen durch den Verkauf von Zusatzinhalten im Spiel, die etwa den Fortschritt beschleunigen oder den Spielcharakter aufhübschen.
Die Umsetzung des novellierten Jugendschutzgesetzes in die Praxis war eine der größten Änderungen in der bisherigen Geschichte der USK als Prüfinstitution. Die Anpassungen sind ein wichtiger Pfeiler für einen ganzheitlichen und in die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendmedienschutz.
USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker
Ein weiteres potenzielles Risiko für Heranwachsende sehen die Prüfer in Chats, in denen häufig beschimpft und gemobbt wird. Daher wird das Vorhandensein solcher Kommunikationsmittel künftig ebenfalls gekennzeichnet. Das gilt auch für Funktionen wie die Standortweitergabe.
Die neuen Prüfsiegel
Konkret enthalten die neuen USK-Siegel also die bisherige Altersfreigabe, die Gründe für die Altersfreigabe sowie Hinweise zur Nutzung, wie die Erklärung der Hinweise veranschaulicht.
Die neuen Prüfkriterien sollen ab dem 1. Januar 2023 bei der Prüfung digitaler Spiele in Kraft treten. Die neuen Prüfsiegel werden bei Spielen in physischer Form auf der Rückseite der Verpackung zu sehen sein. Für den digitalen Vertrieb sind Hinweise auf der jeweiligen Online-Plattform geplant. Zudem können die Einstufungen in der USK-Titeldatenbank abgerufen werden.
Novelliertes Jugendschutzgesetz wird umgesetzt
Die Anpassungen der USK-Kriterien sind auf die letzte Neufassung des Jugendschutzgesetzes vom 1. Mai 2021 zurückzuführen. Dieses berücksichtigt nun neben potenziell gefährdenden Inhalten auch neue Risiken wie Kostenfallen und Mobbing.