Account-Sharing: Netflix erklärt, wie das Teilen verhindert werden soll
Netflix entgehen durch das Account-Sharing von Netflix-Konten Einnahmen, weshalb das Teilen des Netflix-Accounts über den eigenen Haushalt hinaus in Zukunft abseits einer Gebühr für das Teilen von Konten stärker unterbunden werden soll. Nun erläutert Netflix erstmals genauer, wie dies technisch erreicht werden soll.
In einer FAQ geht Netflix zunächst darauf ein, welche Personen gemeinsam ein Netflix-Konto nutzen dürfen. Demnach dürfen – wie bisher – nur Mitglieder eines Haushalts ein gemeinsames Netflix-Konto nutzen. Als Mitglieder eines Haushalts gelten diejenigen Personen, die gemeinsam am Haupt-Standort zusammenwohnen. Alle anderen Nutzer benötigen ein eigenes Netflix-Abonnement.
Alle 31 Tage mit dem WLAN des Haupt-Standorts verbinden
Um sicherzustellen, dass Konten nicht mit Freunden geteilt werden, die ganz woanders wohnen, wird Netflix künftig verlangen, dass jedes Gerät, auf dem Netflix genutzt werden soll, sich alle 31 Tage mit dem WLAN am Haupt-Standort des Kontos verknüpft und etwas über die Netflix-App oder Netflix-Website streamt. So wird das Gerät regelmäßig dem Haupt-Standort des Accounts zugeordnet. Ein Unterfangen, das das Teilen von Accounts deutlich erschwert bis unmöglich macht. Denn auch wenn ein Smartphone schnell ins Netzwerk eines Freundes integriert ist, wenn man nah beieinander wohnt und sich regelmäßig sieht, wird es mit dem Smart-TV schon schwieriger. Netflix gibt an, dass Informationen wie IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten erfasst werden, um festzustellen, ob ein eingeloggtes Gerät mit dem Haupt-Standort verknüpft ist. Ob Netflix tatsächlich das WLAN oder das Netzwerk allgemein meint, ist unklar.
Erfolgt diese Aktivierung nicht alle 31 Tage, wird das jeweilige Gerät gesperrt.
Umgehung mit VPN möglich?
Technisch versierten Nutzern könnte es unter Umständen jedoch möglich sein, diese Erkennung für das Account-Sharing von Netflix zu umgehen, indem man das gesamte Netzwerk des entfernten Nutzers kurzzeitig per VPN mit dem Netzwerk des Haupt-Standorts verbindet und die Geräte so erneut registriert. Router wie die AVM Fritz!Box bieten eine solche Funktion, mit der nicht nur einzelne Geräte, sondern das gesamte Netzwerk per VPN zu einem anderen Netzwerk verbunden wird.
Offen ist auch, wie genutzte Dienste wie iCloud Private Relay von Apple mit dieser Sperre umgehen oder ob sie deaktiviert werden müssen.
Zugangscode für Reisen
Auch an Reisen hat Netflix gedacht. Wenn man sich über einen längeren Zeitraum nicht an seinem Haupt-Standort aufhält, kann bei Sperrung des Geräts ein zeitlich begrenzter Zugangscode angefordert werden, Netflix weiterhin zu nutzen. Dieser Code ermöglicht es, Netflix an 7 aufeinanderfolgenden Tagen zu nutzen. Ob sich dieser Code mehrmals in Folge anfordern lässt, wenn man längere Zeit nicht am Haupt-Standort ist, geht aus der FAQ noch nicht hervor.
Netflix-Profil auf neues Konto übertragen
Netflix macht im Rahmen der FAQ noch einmal deutlich, dass bei der Eröffnung eines neuen Kontos das Profil von einem bestehenden Konto in das neue Konto übertragen werden kann. Wer das Teilen des Netflix-Kontos künftig aufgeben möchte, muss auf seine Listen und Fortschritte demnach nicht verzichten.
Netflix zieht FAQ-Artikel zurück
Netflix hat den oben beschriebenen FAQ-Artikel, der Details zur geplanten Sperrung von nicht regelmäßig aktivierten Geräten enthielt, wieder geändert und auf die alte Version zurückgesetzt, in der diese Details noch nicht enthalten sind. An den Plänen, auch in Deutschland in naher Zukunft gegen das Konten-Sharing vorzugehen, werde das Unternehmen jedoch festhalten. Warum der Eintrag (vorerst) wieder entfernt wurde, dazu äußert sich Netflix nicht. Der Eintrag zum geplanten Vorgehen gegen Account-Sharing kann über archive.org weiterhin online eingesehen werden.