Datenschutz: Bundespresseamt klagt gegen Verbot des Facebook-Auftritts
Weil der Bundesdatenschutzbeauftragte der Bundesregierung untersagen will, eine Facebook-Seite zu betreiben, hat das Bundespresseamt nun Klage eingereicht. Jetzt sollen Gerichte entscheiden, ob Behörden auf Facebook vertreten sein können, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.
Datenschützer argumentieren seit Jahren, dass ein datenschutzkonformer Betrieb nicht möglich wäre. Das Kernargument: Facebook sammelt Nutzerdaten, die auch Betreiber von Fanseiten in Teilen auswerten können. Daher sind nach Ansicht der Datenschützer sowohl der Facebook-Mutterkonzern Meta als auch der Fanseiten-Betreiber datenschutzrechtlich verantwortlich.
Dementsprechend müssten auch die Betreiber eines Facebook-Auftritts – wie das Bundespresseamt im Fall der Bundesregierung – nachweisen, dass die DSGVO eingehalten wird. Das ist etwas, was praktisch aber unmöglich ist.
Bundespresseamt will Grundsatzentscheidung
Daher hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber das Bundespresseamt am 22. Februar aufgefordert, die Facebook-Seite der Bundesregierung abzuschalten. „Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“, so Kelber. Auch er finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien Informationen teile. Nur sei das ausschließlich dann legitim, wenn die Grundrechte der Nutzer eingehalten werden.
Dagegen wehrt sich nun das Bundespresseamt. Die entsprechende Klage wurde beim Landgericht Köln eingelegt, bestätigte eine Sprecherin der Bundesregierung auf Anfrage von Heise Online. Diese Facebook-Seite sei ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit, die Bundesregierung erfülle damit den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürger über die Arbeit zu informieren. Und das müsse über Medien geschehen, die Bürger auch tatsächlich nutzen. Auf Facebook hat die Bundesregierung mehr als 1 Million Follower.
Mit dem Gerichtsverfahren will man nun Klarheit schaffen. Nach Ansicht des Presseamts ist allein Facebook datenschutzrechtlich verantwortlich. Dementsprechend wären auch nicht die Betreiber für die Einhaltung der DSGVO und Datenschutz-Mängel verantwortlich.
Alternativen ohne Gerichtsverfahren
Für das Verfahren hat das Bundespresseamt laut Heise Online eine externe Anwaltskanzlei. Die Facebook-Seite soll bis zum Ende des Verfahrens weiterlaufen.
Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich noch nicht abschätzen. Möglich ist sogar, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landet. Womöglich klärt es sich aber schon vorher. Das wäre der Fall, wenn Facebook am geplanten EU-US-Data Privacy Framework teilnimmt oder die Auflagen der Datenschutzbehörden erfüllt.