Weiße Flecken: Bundesnetzagentur prüft Bußgelder wegen 4G-Funklöchern
Bei der Versteigerung der Mobilfunk-Frequenzen für den 4G-Ausbau hatten sich die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica verpflichtet, unter anderem 500 „weiße Flecken“ zu schließen. Erfüllen konnte die Auflage keiner. Nun prüft die Bundesnetzagentur, ob Bußgelder fällig sind.
Mit dem Kampf gegen Funklöcher befasste sich der Beirat der Bundesnetzagentur am Montag, berichtet der Spiegel. Dort informiert die Regulierungsbehörde die Politik, ob Ausbauzusagen eingehalten werden.
Netzbetreiber müssen Funklöcher begründen
Bei den Funklöchern im 4G-Ausbau ist das nicht der Fall. Erfolgreich sei „keiner der drei wirklich zu hundert Prozent“ gewesen, erklärte Beiratsmitglied und FPD-Politiker Reinhard Houben nach der Sitzung. Infolge der Frequenzversteigerung 2019 mussten die Unternehmen bis Ende 2022 insgesamt 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb nehmen. Weiße Flecken sind Regionen, in denen bestenfalls 2G verfügbar ist.
Relevant ist nun, ob die Netzbetreiber sowohl technisch als auch rechtlich plausibel begründen können, dass ein Ausbau nicht möglich war. Beklagt wird das regelmäßig. Für die Unternehmen ist es bisweilen äußerst aufwendig, die Bauzusagen für geeignete Standorte zu erhalten. Erst im März kündigte etwa die Telekom an, die Suche nach Standorten nochmals „händeringend“ zu intensiveren – und verknüpfte das mit einem öffentlichen Aufruf. Hinzu kommen die bisweilen komplexen Antragsverfahren.
„Es gibt sicherlich Fälle, wo technische, geografische oder juristische Gründe nachvollziehbar sind“, sagte Houben dem Spiegel. Wenn das nicht der Fall ist, kommt aber ein Bußgeld in Betracht.
Vor allem 1&1 hinkt bei 5G hinterher
Zu den 4G-Auflagen zählen noch weitere wie die 1.000 „5G-Basisstationen“, die Netzbetreiber ebenfalls einhalten wollen. Sonderauflagen gibt es in diesem Bereich für 1&1 als Neueinsteiger, dennoch hinkt das Unternehmen den Vorgaben hinterher. Ende April bestätigte die Bundesnetzagentur daher, dass ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen eröffnet wurde.