Android Automotive: Google soll Wettbewerber im Auto-Sektor benachteiligen

Andreas Frischholz
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Android Automotive: Google soll Wettbewerber im Auto-Sektor benachteiligen
Bild: Google

Google plant über die Automotive-Dienste einen Weg in die Fahrzeuge, den das Bundeskartellamt kritisch bewertet. Der Vorwurf: Der Konzern nutze seine Stellung aus, um auch bei den Infotainment-Systemen im Automobilsektor eine marktbeherrschende Position einzunehmen.

Die Vorwürfe sind im Kern nicht neu für Google: Das Unternehmen soll seine marktbeherrschende Position ausnutzen, damit Kunden – in dem Fall die Autohersteller – direkt ein komplettes Paket an Google-Diensten lizenzieren. Bei Google Automotive-Services handelt es sich um den Kartendienst Google Maps, eine Version des App-Stores Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant. Als Betriebssystem wird Android Automotive OS verwendet.

In Kombination mit dem Betriebssystem würden die drei Dienste ein vollständiges Infotainment-System für Fahrzeuge darstellen, so das Bundeskartellamt. Denn auf diese Weise lässt sich über die Plattform navigieren, es besteht ein Zugang zu den Medieninhalten sowie Sprach- und Messenger-Diensten und auch die Fahrzeugfunktionen lassen sich per Sprachassistent steuern.

Google will den nächsten Markt beherrschen

Das Problem ist nun, dass Google die drei Dienste nur im Bündel anbietet und Fahrzeugherstellern zudem weitere Vorgaben macht, die etwa die Präsentation der Dienste betrifft, die so bevorzugt dargestellt werden. Das ist laut dem Bundeskartellamt eine Gefahr für den Wettbewerb. „Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste einzeln zu vertreiben“, so Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.

Als problematisch bewertet die Behörde zudem, dass Google einige Fahrzeughersteller an den Werbeeinnahmen beteiligt, die über den Google Assistant generiert werden. Denn eine Bedingung für diese Vereinbarung ist, dass ausschließlich Googles Sprachassistent in der Infotainment-Plattform installiert wird. Lizenzbedingungen, die Fahrzeugherstellern vorschreiben, Google-Dienste als Standard einzustellen, könnten ebenfalls als Behinderung des Wettbewerbs betrachtet werden.

Derartige Voreinstellungen bergen die Gefahr, dass alternative Dienste kaum wahrgenommen und dementsprechend wenig genutzt werden. Google hat solche Praktiken bereits bei mobilen Endgeräten erfolgreich zum Ausbau bzw. zur Absicherung seiner Marktposition eingesetzt.

Bundeskartellamt

Mängel bei der Interoperabilität kritisieren die Wettbewerbshüter ebenfalls. So sei es etwa nur eingeschränkt möglich, dass Wettbewerber einen Sprachassistenten für Google Maps anbieten.

Google bestreitet Vorwürfe

Aktuell plant das Bundeskartellamt, Google verschiedene Praktiken zu untersagen. Im Laufe dieses Verfahrens hat der Konzern zunächst aber die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Von der Stellungnahme hängt dann das weitere Vorgehen ab.

Auf Anfrage des Spiegels bestreitet der Konzern bereits die Vorwürfe. „Selbst, wenn sich Autohersteller für Android Automotive OS entscheiden, sind sie nicht verpflichtet, die Google Automotive Services für ihre Autos zu nutzen“, so ein Google-Sprecher. Zudem gebe es einen funktionierenden Wettbewerb in dem Segment, auch die Vertragsbedingungen wären marktüblich. Und Einschränkungen wie die für Google Maps seien schlicht erforderlich, weil etwa eine Kombination von Karten zu Problemen bei der Navigation führen könnte.