Neue Batterieverordnung: EU untersagt fest verbaute Geräteakkus
Das EU-Parlament hat eine neue Batterierichtlinie verabschiedet, die Vorgaben mit Hinblick auf mehr Nachhaltigkeit enthält. Batterien sollen zum einen verstärkt gesammelt und darin enthaltene Materialien aufbereitet werden. Zum anderen müssen Gerätebatterien künftig leicht ersetzbar sein.
Der letzte Punkt würde die häufig in Notebooks verklebten Akkus untersagen. Nur unter erheblichem Aufwand lassen sich diese, wenn überhaupt, austauschen. Die neue Regelung besagt:
Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können
Auszug aus der neuen Batterierichtline der EU
Allerdings wird diese Anforderung „erst dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften verbindlich“, heißt es weiter.
Smartphones und Tablets sind außen vor
Für Smartphones und Tablets gilt die Vorgabe nicht. Bei diesen soll eine zukünftige Ökodesign-Verordnung für Mobiltelefone und Tablets den Herstellern die Wahl lassen, ob sie einen einfach Akku-Austausch ermöglichen oder aber bestimmte Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit erfüllen. Auch bei gegen das Eindringen von Wasser geschützten Geräten kann es Ausnahmen geben.
Ohnehin müsse der EU-Rat den neuen Gesetzestext erst noch billigen, bevor er in Kraft tritt. Das soll laut einem Bericht der FAZ diesen Sommer der Fall sein.
Mehr Recycling wird Pflicht
Ferner gibt es Zielvorgaben für die Sammlung von Altbatterien. Ab Ende 2023 sollen 45 Prozent der Gerätebatterien gesammelt werden, bis 2027 soll das Ziel auf 63 Prozent und bis 2030 auf 73 Prozent steigen. Bei den Batterien für „leichte Verkehrsmittel“ müsse der Anteil 51 Prozent bis 2028 und danach 61 Prozent bis 2030 betragen. Immerhin seien 2019 bereits 47 Prozent der in der EU verkauften Gerätebatterien und Akkus für das Recycling gesammelt worden.
Darüber hinaus wurden bestimmte Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien wie Blei, Kobalt, Kupfer, Lithium oder Nickel vereinbart. Acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinien sollen dann auch Mindestmengen an Recycling-Material für die Herstellung neuer Batterien gelten. Der Hintergrund: Insbesondere durch die wachsende Nachfrage nach Elektroautos und Energiespeichern wird von einem massiv steigenden Rohstoffbedarf ausgegangen. Bis zum Jahr 2030 werde die globale Nachfrage um das 14-fache steigen.
Zudem habe der Abbau gewisser „kritischer Rohstoffe“ negative ökologische wie soziale Auswirkungen. „Mit der neuen Regelung wird eine Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller eingeführt, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und um sicherzustellen, dass die Batterien ethisch einwandfrei sind“, heißt es in dem Schreiben der EU.
Weitere Punkte sind eine „verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh“ und ein „digitaler Batteriepass“ für diese Produkte. Mehr Informationen sind der aktualisierten Batterierichtlinie zu entnehmen.
Die Meldung wurde dahingehend angepasst, dass Smartphones und Tablets und viele weitere tragbare Geräte von der Verordnung ausgenommen sein werden. Einerseits gibt es Ausnahmen für Geräte, die gegen Wasser geschützt sind, wobei bereits ein Spritzwasserschutz ausreichend ist, andererseits sind auch Geräte ausgenommen, bei denen der Akku ein Mindestmaß an Langlebigkeit erfüllt. Nach 500 Ladezyklen muss er so beispielsweise noch 83 Prozent seiner Nennkapazität aufweisen, nach 1.000 Zyklen hingegen 80 Prozent.
Die Redaktion dankt „Taigabaer“ für den Hinweis zu dieser News.