Wettbewerbsverfahren der EU: Microsoft soll mit Teams die Konkurrenz benachteiligen
Ob Microsoft mit der Integration von Teams in die Office-Lösungen Office 365 und Microsoft 365 gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wird innerhalb der EU-Institutionen seit geraumer Zeit beobachtet. Nun folgt die Einleitung eines förmlichen Wettbewerbsverfahrens.
Kommunikations-Tools wie Teams wären für viele Unternehmen mittlerweile unverzichtbar, erklärt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Vor allem die Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Trend zum Home Office haben die Verbreitung entsprechender Programme beschleunigt. „Wir müssen daher sicherstellen, dass die Märkte für diese Produkte wettbewerbsoffen bleiben und die Unternehmen frei wählen können, welche Produkte ihren Bedürfnissen am besten entsprechen“, so Vestager.
Konkurrenz durch Teams-Integration womöglich benachteiligt
Microsoft steht im Mittelpunkt der Untersuchung, weil der Konzern mit Office 365 sowie Microsoft 365 zwei Office-Lösungen im Portfolio hat, die bei vielen Unternehmen zum Einsatz kommen. Die EU-Kommission befürchtet nun, der Konzern könnte diese Marktposition ausnutzen, um konkurrierende Anbieter zu benachteiligen.
Microsoft selbst hat für Teams ambitionierte Pläne. Es soll ebenfalls mit dem als Copilot bezeichneten KI-Assistenten ausgestattet werden, um die Nutzer im Alltag zu unterstützen.
Konkret geht es in diesem Fall um Slack – der Messaging- und Kooperationsdienst ist einer der größten Wettbewerber. Das Unternehmen hatte bereits im Sommer 2020 eine Beschwerde eingereicht. Dass Microsoft Teams mit den Office-Lösungen koppelt, sei demnach rechtswidrig. Diese Vorwürfe will die EU-Kommission nun in einem ergebnisoffenen Verfahren prüfen.
Microsoft und das Wettbewerbsrecht der EU
In den 2000er-Jahren war Microsoft vielfach in europäische Wettbewerbsverfahren verstrickt. Kritisiert wurde regelmäßig, wie der Konzern die Vormachtstellung als Betriebssystemanbieter ausnutzte, um eigene Programme wie den Internet Explorer oder Media Player rechtswidrig zu bevorzugen. Die Konsequenzen waren neben Geldstrafen auch Vorgaben für den Umgang mit Software. So musste Microsoft eine Windows-XP-Version ohne Media Player veröffentlichen und ein Browser-Auswahlfenster integrieren.
In den letzten Jahren war es aber vergleichsweise ruhig um Microsoft. Der Fokus der EU richtete sich eher auf Firmen wie Google oder Amazon.