Personalausweis und Reisepass: Digitale Fotos werden Pflicht, Versand statt Abholung möglich
Sie kommt schleppend voran, aber sie kommt voran: die Digitalisierung in Deutschland, vor allem von Behördengängen. Zum Beispiel sieht eine neue Verordnung vor, dass ab Mai 2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente wie den Personalausweis oder Reisepass genutzt werden können.
Die neue Regelung ist Teil einer vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“. Ziel derer ist es, dass Bürgern komfortable Möglichkeiten eröffnet werden, ihre hoheitlichen Dokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten. Der Bundesrat muss der Verordnung noch im September zustimmen, dann können die neuen Verfahren für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt werden.
Automaten für PIN-Brief und Dokumente
Chronologisch sortiert soll es ab November dieses Jahres zunächst möglich sein, den PIN-Brief für den Online-Ausweis an Automaten der Behörden abzuholen. Auch Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel können die Behörden in den Automaten für die Antragsteller zur Abholung hinterlegen. Dabei sollen die Automaten ähnlich wie Poststationen funktionieren: Zunächst informiert die Behörde über den in einem verschlossenen Fach hinterlegten PIN-Brief über das hoheitliche Dokument und verschickt dafür einen persönlichen Code, mit dem das Fach geöffnet und der Inhalt entnommen werden kann. Ein Abholtermin wird damit nicht mehr benötigt.
Ab November 2024: PIN-Brief mit der Beantragung
Ein Jahr später soll ab November 2024 der PIN-Brief für den Online-Ausweis der antragstellenden Person direkt mit der Beantragung eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels übergeben werden, sodass dieser nicht mehr mit der Post verschickt werden muss. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sollen im November 2024 geschaffen werden, erklärt das BMI. Für die technische und organisatorische Umstellung des Verfahrens werde „etwas Zeit“ benötigt, sodass mit der direkten Aushändigung des PIN-Briefs bei der Beantragung erst im Frühjahr 2025 zu rechnen sei.
Dokumente werden mit der Post verschickt
Müssen neue Dokumente derzeit noch auf der Behörde abgeholt werden, sollen am 1. November 2024 auch die rechtlichen Grundlagen für den Direktversand geschaffen werden, sodass ein hoheitliches Dokument vom Hersteller direkt an die Meldeanschrift der Person versendet werden kann, die es beantragt hat. Diese Dienstleistung erfolgt optional auf Wunsch der antragstellenden Person und ist gebührenpflichtig. Der Gang zur Behörde oder zu einem Ausgabeautomaten entfällt damit.
Nur noch digitale Lichtbilder ab Mai 2025
Die Zeiten, in denen Fotos zunächst digital geschossen, dann ausgedruckt, zur Behörde gebracht und dort wieder digitalisiert werden müssen, sollen ebenfalls bald der Vergangenheit angehören. Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt, heißt es in der Verordnung. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder bei Fotografen erstellt, ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. Von zuhause eigens erstellten Fotos ist jedoch nicht die Rede. Die Umstellung soll verhindern, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neu erstellt werden müssen, was wiederum einen neuen Termin auf dem Amt notwendig macht.