EU-Strafe kommt teilweise doch: Intel muss 376 Mio. Euro wegen Wettbewerbsverzerrung zahlen

Michael Günsch
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EU-Strafe kommt teilweise doch: Intel muss 376 Mio. Euro wegen Wettbewerbsverzerrung zahlen

Der einst verhängten Milliardenstrafe der EU konnte Intel entkommen. Doch jetzt, über 14 Jahre nach dem ersten Entscheid, bekommt Intel nun doch ein Bußgeld aufgebrummt. Dieses liegt bei vergleichsweise geringen 376,36 Millionen Euro. Ursächlich sind die Methoden des unlauteren Wettbewerbs mit AMD.

Die Geschichte hat schon einen langen Bart: Im Mai 2009 wurde Intel von der Europäischen Kommission wegen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung zu einer Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt. Der Vorwurf lautete, dass Intel mit Zahlungen und Rabatten an Hersteller in rechts- und wettbewerbswidriger Weise versucht hatte, Wettbewerber (konkret AMD) vom Markt für CPUs mit x86-Architektur zu verdrängen.

Intel wollte die Strafe jedoch nicht hinnehmen und ging in Berufung, doch der Antrag wurde 2014 zunächst abgelehnt. Bei erneuter Berufung wurde dieses Urteil im Jahr 2017 jedoch revidiert. Im Jahr 2022 folgte dann die Entscheidung, dass Intel die 1,06 Milliarden Euro nicht zahlen müsse. Das Gericht der Europäischen Union hatte Intels Einwand, dass die Wettbewerbshüter rechtlich nicht hinreichend dargelegt hätten, dass die strittigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt haben, zugestimmt.

Für Zahlungen an OEMs muss Intel nun büßen

Auch wenn diese Strafe damit abgewandt war, blieb das Gericht bei der Ansicht, dass Intel mit seinen Zahlungen rechtswidrig gehandelt hat. Und genau um diesen Teil der weiter bestehenden und demnach bestätigten Vorwürfe geht es nun, die in einer nun kleineren Strafzahlung münden.

Dabei handelt es sich um die schon 2009 festgestellten Zahlungen, die Intel an Computerhersteller wie Acer, HP und Lenovo geleistet hat, damit diese die Markteinführung von Produkten mit den Chips des Konkurrenten AMD verzögerten oder gar gänzlich stoppten.

In dem aktuellen Schreiben der EU werden Intels Verstöße noch einmal konkret aufgeführt:

  • Between November 2002 and May 2005, Intel made payments to HP conditional upon HP selling business desktops based on the x86 CPUs of its competitor AMD (i) only to small- and medium-sized enterprises; (ii) only via direct distribution channels (rather than distributors); and (iii) on HP postponing the launch of its first AMD-based business desktop in Europe by 6 months.
  • Intel made payments to Acer conditional upon Acer postponing the launch of an AMD-based notebook from September 2003 to January 2004.
  • Intel made payments to Lenovo conditional upon Lenovo postponing the launch of AMD-based notebooks from June 2006 to the end of 2006.
Europäische Kommission

Teil 2, die Rabatte, sind (noch) nicht Teil der Strafe

Während das Gericht die genannten Punkte als klare Wettbewerbsverzerrung ansieht, da Kunden so eine Wahlmöglichkeit genommen wurde, wurden die ebenfalls kritisierten Rabattzahlungen seitens Intel noch nicht geahndet. Wie das Europäische Gericht (EuG) schon 2022 entschieden hatte, könne nicht ausreichend belegt werden, dass sich die Rabatte negativ auf den Wettbewerb ausgeübt hätten.

Gegen dieses Urteil des EuG hat die EU-Kommission allerdings Berufung eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, ob auf Intel noch weitere Strafen der EU hinzukommen.