Pläne für Abo-Dienst: Werbefreies Facebook und Instagram ab 10 Euro im Monat
Die Anfang September publik gewordenen Pläne für eine werbefreie Bezahlversion von Metas sozialen Netzwerken Facebook und Instagram schreiten voran. Laut dem Wall Street Journal stehen mittlerweile die Preise fest. Nun will der Konzern in Gesprächen mit EU-Behörden prüfen, ob die Pläne den Anforderungen der DSGVO entsprechen.
App-Nutzer müssen mehr zahlen
Die Preise unterscheiden sich je nach Plattform. Wird das Abonnement über den Desktop gebucht, müssen Nutzer 10 Euro pro Monat zahlen. Für die Mobile-Versionen über iOS und Android sind es rund 13 Euro. Die 30-Prozent-Gebühren, die Apple und Google verlangen, legt Meta also direkt auf die Kunden um.
Die Angaben sollen aus einem Dokument stammen, das Meta europäischen Aufsichtsbehörden vorgelegt hat, um prüfen zu lassen, ob die Pläne mit der DSGVO vereinbar sind. Die Details hat Wall Street Journal von Personen erfahren, die mit den Vorgängen vertraut sind. Ein Start soll dem Wall Street Journal zufolge in einigen Monaten möglich sein.
Personalisierte Werbung in Einklang mit der DSGVO
Offiziell bestätigt wurden die werbefreien Bezahlversionen immer noch nicht. Wie Reuters berichtet, sagte ein Meta-Sprecher allerdings, man sei weiterhin von „freien Diensten“ überzeugt, die durch personalisierte Werbung finanziert werden. Man entwickele aber Optionen, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Die EU-Kommission wollte sich laut Reuters ebenso wenig äußern wie die irische Datenschutzbehörde (DPC), die für die Kontrolle von Meta in der EU zuständig ist.
Die Datenschutzbehörde hatte Anfang dieses Jahres auch ein Bußgeld in Höhe von 390 Millionen Euro verhängt, weil Meta sich keine rechtskonforme Einwilligung eingeholt hat, um Nutzern personalisierte Werbung anzuzeigen. Der Konzern hatte in den letzten Jahren mehrere Versuche unternommen, um das Vorgehen zu rechtfertigen. Nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, argumentierte man zunächst, Werbeanzeigen wären ein Bestandteil des Angebots, das die Nutzer sehen wollen. Als das nicht funktionierte, wechselte man auf das „berechtigte Interesse“, das man habe, um Nutzerdaten zu analysieren. Ebenfalls nicht DSGVO-konform, erklärten die Behörden – und Meta musste das Bußgeld zahlen.
Den Nutzern eine kostenpflichtige Variante ohne Werbung als Alternative zur personalisierten Werbung anzubieten, ist indes ein Weg, um die Auflagen der DSGVO zu erfüllen.