Verbraucherschutz: Pauschal 15 Euro Schadensersatz für zu langsames Internet
Mehr Kundenschutz im Breitbandmarkt fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Wenn die Diskrepanz zwischen vertraglich festgelegter Internetgeschwindigkeit oder der tatsächlich erreichten zu groß ist, soll ein Schadensersatz von pauschal 15 Euro pro Monat fällig sein.
Das fordert der vzbv im Rahmen der Stellungnahme für den Bundestag, der gerade das Telekommunikationsgesetz überarbeitet, um den Netzausbau zu beschleunigen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um das sogenannte TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz.
Einfacher Schadensersatz bei nicht erbrachter Leistung
Das Ziel beim Schadensersatz ist, das Verfahren zu erleichtern. Entschädigt werden können Haushalte bereits heute, es ist aber kompliziert. Um zu belegen, dass die vertraglich festgelegte Bandbreite nicht erreicht wird, können Kunden das Breitbandmessungs-Tool der Bundesnetzagentur verwenden. Wie der Spiegel berichtet, ist das Verfahren aber aufwändig. So seien mindestens 30 Tests erforderlich, zwischen denen mindestens 5 Minuten liegen müssen und ab der sechsten Messung eines Tages muss eine Pause von drei Stunden erfolgen. Jeweils zehn Messungen sind an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen, zwischen den Messtagen ist auch eine Pause von jeweils einem Tag vorgesehen. Insgesamt müssen die 30 Messungen aber innerhalb von zwei Wochen erfolgen, weitere Details beinhalten die FAQ der Bundesnetzagentur.
Selbst wenn eine niedrige Geschwindigkeit nachgewiesen wird, kommt dann noch eine intransparente Berechnung der Minderungssumme hinzu. Laut vzbv unterscheiden die sich von Anbieter zu Anbieter, transparent wären sie auch nicht. Der Vorwurf: Selbst wenn Kunden ein Recht auf Minderung haben, gewähren Anbieter eine zu geringe Summe oder mindern den Preis möglicherweise gar nicht.
Somit wäre das Minderungsrecht laut den Verbraucherschützern derzeit nur auf dem Papier ein Fortschritt für die Kunden, in der Regel würden diese aber auf der Strecke bleiben. Die Lösung sei daher ein einfacheres Verfahren. „Der vzbv schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben ist“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Höhere Mindestbandbreite für unterversorgte Haushalte
In der Stellungnahme kritisieren die Verbraucherschützer zunächst, dass das Recht auf Breitband in vielen Orten noch nicht eingelöst sei. Hier bestehe Handlungsbedarf, die Bundesnetzagentur müsse Anbieter verpflichten könnten, bis dato unterversorgte Haushalte anzuschließen. Zudem soll die Mindestbandbreite erhöht werden.
Derzeit besteht ein Anspruch für einen Internetzugang mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Mbit/s, im Upload mindestens 1,7 Mbit/s und einer Latenz von höchstens 150 ms. Die Bundesregierung wollte dieses Jahr die Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download anheben, nun müsse sie auch liefern, so der vzbv.