X verklagt X: Twitter-Nachfolger wegen verletzter Markenrechte vor Gericht
Schon unmittelbar nach dem Namenswechsel von Twitter zu X war es erwartet worden, nun steht das erste Verfahren wegen verletzten Namensrechten im Raum. Eine in Florida ansässige Werbeagentur mit dem Namen „X Social Media“ hat die Klage in Florida eingereicht.
Die Vorwürfe gegen die X-Betreiberfirma X Corp. lautet unlauterer Wettbewerb, Verletzung von Dienst- und Markenrechten sowie irreführende Handelspraktiken, berichtet The Verge. Das Magazin hat die Klageschrift veröffentlicht.
Verfahren war Frage der Zeit
Die Werbeagentur argumentiert, die registrierte Marke „X Social Media“ seit 2016 dauerhaft zu verwenden. Man habe signifikante Investitionen getätigt, um diese Marke zu etablieren. Die Kosten für das Marketing sollen sich auf rund 2 Millionen US-Dollar belaufen haben. Aktiv war die Werbeagentur vor allem auf Facebook, dort habe sie seit 2016 Werbeanzeigen für Kunden in Höhe von rund 400 Millionen Euro geschaltet.
Indem Twitter nun unter dem Titel X läuft, sei es aber zu Umsatzeinbußen gekommen, die sich direkt mit dem Namenswechsel in Verbindung bringen lassen sollen. Dieser habe Kunden verwirrt. Denn Musks X-Plattform habe vorsätzlich die gesetzlichen Sorgfaltspflichten missachtet, die einen Schutz bestehender Markenrechte vorsehen. Die Werbeagentur fordert daher nun Schadensersatz in nicht genannter Höhe, außerdem soll Elon Musks Firma die Marke X nicht mehr nutzen.
Dass es zu solchen Verfahren kommen wird, erwarteten Juristen und Markenrechtler bereits kurz nach dem Namenswechsel. Zu verbreitet ist die Marke „X“ generell und insbesondere in der Tech-Branche, entsprechende Rechte halten etwa auch Branchengrößen wie Meta und Microsoft. Das Logo erscheint zudem von Unicode-Zeichen inspiriert. X selbst hat ebenfalls im Frühjahr Markenrechte angemeldet.
Aussichten für Klage sind unklar
Laut The Verge ist allerdings unklar, wie aussichtsreich die Klage ist. Denn das Kernproblem ist: Es existieren schlicht zu viele X-Marken mit unterschiedlichen Schwerpunkten – im Falle von Microsoft bezieht sich der Schutz etwa auf Gaming-Dienste, bei Meta auf bestimmte Bereiche sozialer Online-Dienste. „In einem überfüllten Feld mit vielen X-Marken wird es schwierig sein, sich gegeneinander durchzusetzen“, sagt der Jura-Professor Alexander Roberts zu The Verge. Das gilt sowohl für Musks Unternehmen als auch Konkurrenten wie die „X-Social-Media“-Werbeagentur.