Ausschuss im EU-Parlament: Absage an die allgemeine Chatkontrolle

Andreas Frischholz
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Ausschuss im EU-Parlament: Absage an die allgemeine Chatkontrolle
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Der Innenausschuss im EU-Parlament hat sich bei der Chatkontrolle auf den Vorschlag verständigt, der vor Kurzem diskutiert wurde. Das heißt: Nach dem Willen der EU-Abgeordneten ist eine anlasslose Chatkontrolle vom Tisch. Auch Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen bleiben geschützt.

Wie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) stimmt, ist relevant, weil dieser im EU-Parlament federführend für die Verordnung verantwortlich ist, die Kinder vor sexuellem Missbrauch im Internet schützen soll - und im ursprünglichen Entwurf mit der Chatkontrolle ein äußerst umstrittenes Instrument beinhaltet.

Geht es nach dem Willen der EU-Parlamentarier, soll die EU davon aber Abstand nehmen. Für eine entschärfte Version der Verordnung stimmten 51 Abgeordnete bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung. Nun muss sich am 20. November noch das Plenum im EU-Parlament mit der Vorlage befassen. Erhält diese eine Mehrheit, ist das die Position, mit der das EU-Parlament in die Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission geht.

Entschärfte Verordnung lässt Verschlüsselungen intakt

Das Kernproblem im ursprünglichen Entwurf war die sogenannte Aufdeckungsanordnung. Die besagte: Anbieter von Kommunikationsdienste können verpflichtet werden, bei sämtlichen Inhalten der Nutzer zu prüfen, ob es sich um Darstellungen von Kindesmissbrauch handelt. Eine Ausnahme für Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen existierte nicht. Dienste wie WhatsApp hätten daher die Inhalte der Nutzer direkt auf dem Gerät scannen müssen, um Inhalte zu prüfen, bevor diese verschlüsselt werden – das ist die sogenannte Chatkontrolle.

Diesen Abschnitt entschärft der Kompromiss nun deutlich. Die Aufdeckungsanordnungen dürfen nicht mehr so weit gefasst sein. Stattdessen müssen sich diese auf bestimmte Personen oder Gruppen beziehen und es muss ein „begründeter Verdacht“ bestehen. Außerdem haben die Abgeordneten eine Ausnahme für Dienste integriert, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nutzen. Diese Verfahren werden also nicht kompromittiert. Andere Regeln der Verordnung wie strikterer Jugendschutz für Plattformbetreiber sowie Transparenz- und Risikoregeln, bei denen weitgehender Konsens unter den Parteien bestand, enthält die Verordnung nach wie vor.

Entwurf ist noch nicht die finale Verordnung

Sollte sich das EU-Parlament nun tatsächlich auf diesen Entwurf verständigen, steht aber immer noch die Frage im Raum, inwieweit man sich mit dem EU-Rat und der EU-Kommission auf diese Linie verständigen kann. EU-Kommissarin Ylva Johansson beharrt nach wie vor auf einem strikten Kurs, der EU-Rat konnte sich derweil immer noch nicht auf eine einheitliche Position verständigen.

EU-Abgeordnete begrüßen indes den Beschluss. So erklärt der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, es sei gelungen, eine Mehrheit für einen neuen Ansatz zum Schutz junger Menschen zu gewinnen, der keine allgemeine Chatkontrolle beinhalte. „Gewinner dieser Einigung sind einerseits unsere Kinder, die viel wirksamer und gerichtsfest geschützt werden, und andererseits sämtliche Bürger, deren digitales Briefgeheimnis und Kommunikationssicherheit garantiert wird“, so Breyer.

Gegenüber Netzpolitik.org begrüßt der FDP-Abgeordnete Moritz Körner den Entwurf genauso wie Cornelia Ernst von der Linken. Einer der zentralen Punkte ist jeweils: Die Kommunikation dürfe nur dann gescannt werden, wenn auch ein Verdacht besteht.