Bedrohte Chip-Subventionen: Habeck und Aiwanger möchten an Investitionen festhalten

Dennis Krause
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Bedrohte Chip-Subventionen: Habeck und Aiwanger möchten an Investitionen festhalten
Bild: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

In der Haushaltskrise um den Bundeshaushalt 2024 hat sich Bundeswirtschaftsminister Habeck für das Beibehalten der Investitionen in Klima und Wirtschaft ausgesprochen. Er bekommt dabei ungewohnten Beistand aus Bayern. Der Nachtragshaushalt ist unterdessen mit einer Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 verabschiedet worden.

Habeck will an Investitionen festhalten

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will an den geplanten Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) festhalten. Sie beträfen den "wirtschaftlichen Kern Deutschlands", wie ihn die Tagesschau zitiert. Gemeint sind damit auch die Subventionen für die Chipfabriken von Intel und TSMC in Ostdeutschland, die gegenwärtig nicht mehr sicher finanziert sind.

Hintergrund zum Urteil: Was ist passiert?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem Urteil vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) entschieden, dass die Umwidmung und Weiternutzung von Kreditermächtigungen außerhalb der eigentlichen Notlage und des maßgeblichen Zeitraums gegen die Grundsätze der Schuldenbremse verstößt. Die Bundesregierung darf also nicht einfach Kreditermächtigungen aus der Vergangenheit in die Zukunft schieben und dabei zweckentfremden, um die Schuldenbremse zu umgehen.
Hintergrund zum Urteil: Was hat das mit Intel und TSMC zu tun?
Dies bedeutet, dass Teile der Finanzierung des als Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekannten Sondervermögens nun wegfallen. Es handelt sich um 60 Milliarden Euro, die der Bundestag während der Notlage der Coronazeit als Kredit an die Bundesregierung genehmigt hat und welche die Ampel-Regierung am Anfang des Jahres 2022 in den KTF verschoben hatte, um damit langfristig bis 2027 diverse Transformationsprozesse der Industrie und des Klimaschutzes zu finanzieren.

Im Haushaltsplan des „Schattenhaushalts“ waren bisher auch 15 Mrd. Euro an versprochenen Subventionen für Intel und TSMC verplant, um im Osten der Republik drei Chipfabriken zu bauen.

Der grüne Wirtschaftspolitiker bekommt dabei ungewohnten politischen Beistand auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit drei Landesvertretern: Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont ebenfalls die Notwendigkeit von Investitionen in die Wirtschaft und spricht davon Deutschland durch sie in eine „wettbewerbsfähige Zukunft“ zu führen. Der Chef der Freien Wähler gilt als harter Kritiker der grünen Wirtschaftsprojekte.

Wie die Regierung dieses Vorhaben nun konkret finanzieren wird, verrät der Minister allerdings (noch) nicht. Es würden verschiedene Maßnahmen diskutiert, zu denen man sich noch bewusst bedeckt hält.

Mögliche Maßnahmen zum Ausgleich der nun ungedeckten Milliarden sind hierbei Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt 2024 sowohl über neue Schulden mittels Aussetzen der Schuldenbremse, als auch mittels Erhöhung der Einnahmen oder Einsparungen bei anderen Ausgabenposten im Haushalt. Zuletzt schloss FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke auch Steuererhöhungen nicht mehr aus.

CDU weiterhin gegen Reformen und Aussetzen der Schuldenbremse

Die CDU lässt über den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses im Bundestag, Helge Braun, ausrichten, dass sie für eine Reform der Schuldenbremse weiterhin nicht zur Verfügung steht. Die Stimmen seiner Fraktion wären für eine Reform allerdings notwendig. Die Schuldenbremse würde dazu „langfristig auch kaputt“ gehen, wenn sie weiterhin ausgesetzt werden würde, mahnte der ehemalige Kanzleramtschef. Er ermutigt die Ampel stattdessen politische Versprechen zurückzunehmen und somit an anderen Stellen Geld einzusparen.

Nachtragshaushalt beschlossen

Unterdessen hat das Bundeskabinett den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Er muss nun noch durch den Bundestag sowie Bundesrat, bevor er vom Bundespräsidenten unterschrieben werden kann.

Schulden des WSF werden abgesichert

Mit dem Nachtragshaushalt möchte die Bundesregierung die bereits aufgenommenen Schulden im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) in Höhe von 45 Milliarden Euro rechtlich absichern, nachdem das Grundsatzurteil aus Karlsruhe auch hier anwendbar ist. Die Ampel-Regierung hatte, ähnlich wie beim KTF, Schulden aus dem Vorjahr dort zwischengeparkt, um diese im aktuellen Haushaltsjahr zu verausgaben. Diese bereits verausgabten Aufwendungen werden nun mit neuen Schulden gedeckt und damit rechtlich abgesichert.

Arbeiten am Bundeshaushalt 2024 werden fortgeführt

Für die Bundesregierung ist dies ein wichtiger Schritt, um über die Zukunft des KTFs zu entscheiden: Lindner wollte zuerst die Arbeiten am Nachtragshaushalt abschließen, bevor der Bundeshaushalt 2024 wieder in den Fokus rückt. Die Bundesregierung hatte diesen vergangene Woche als Reaktion auf das Urteil aus Karlsruhe gestoppt. Die Arbeit und die Debatte dürfte nun wieder an Fahrt gewinnen.

Begründung erneut der Krieg in der Ukraine

Um die Aufnahme der Schulden zu ermöglichen, bittet die Ampel den Bundestag um die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage, um eine weitere Aussetzung der Schuldenbremse zu ermöglichen. Die Begründung des Kabinetts ist hierbei weiterhin der Ukrainekrieg und die daraus resultierenden Belastungen durch die Energiekrise.

Union wird Notlage passieren lassen

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat unterdessen angekündigt, dass seine Unions-Fraktion keine Klage beim BVerfG wegen der Begründung der außergewöhnlichen Notlage anstreben wird. Ob die AfD dennoch klagen wird, ist unklar. Sollte die Ampel auch für den zukünftigen Haushalt die Schuldenbremse aussetzen wollen, haben sich beide Fraktionen noch nicht festgelegt, ob sie rechtlich dagegen vorgehen werden.

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