Verbraucherschutz: Preisklauseln bei Netflix und Spotify sind unwirksam
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet einen Erfolg im Gerichtsstreit über Preisanpassungsklauseln von Netflix und Spotify, diese dürften nicht einseitig die Preise anpassen. In Berufungsurteilen hat das Kammergericht Berlin die jeweiligen Vorgaben als unwirksam eingestuft, teilen die Verbraucherschützer mit.
Bei den Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob Streaming-Anbieter wie Netflix und Spotify ohne Zustimmung der Kunden die Preise erhöhen können. Gerichte untersagten diese Klauseln bereits, nun wurden die Urteile (Az. 23 U 15/22 und 23 U 112/22) bestätigt. Die Entscheidung des Kammergerichts erfolgte bereits am 15. November. Noch ist diese nicht rechtskräftig.
Streaming-Anbieter müssen Einwilligung einholen
Der vzbv bewertet das Urteil als starkes Signal. Es „könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streaming-Dienste in Deutschland bedeuten“, erklärt Jana Brockfeld, vzbv-Referentin im Bereich Rechtsdurchsetzung. Kunden müssten vorab zustimmen. Und wie das Gericht ausführe, wäre es für Netflix und Spotify ohne Weiteres möglich, eine entsprechende Einwilligung einzuholen.
Dass die Preisanpassungsklauseln im Fall von Spotify rechtswidrig sind, hat das Landgericht Berlin bereits 2022 entschieden. Der vzbv hatte geklagt, weil der Streaming-Anbieter es sich in den Nutzungsbedingungen vorbehalten hatte, die Abonnementgebühren und sonstigen Preise zu erhöhen, um „die gestiegenen Gesamtkosten“ für den Betrieb des Dienstes auszugleichen. Zu diesen Gesamtkosten zählten etwa Produktions- und Lizenzkosten, Personal-, Verwaltungs- und Finanzierungskosten sowie Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben.
Das Problem: Eine Preissenkung infolge gesunkener Kosten sah die Klausel nicht vor. Deswegen klagte der vzbv und erhielt Recht, das Landgericht teilte die Auffassung der Verbraucherschützer. Durch eine solche Klausel wären die Nutzer benachteiligt, da die Chancen und Risiken von Kostenänderungen ungleich verteilt sind.
Auch das Recht, den Vertrag jederzeit kündigen zu können, ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend. Denn Kunden hätten nicht unbedingt ein Interesse an einer Kündigung.
Umkämpfte Klauseln für Preiserhöhungen
Preisänderungsklauseln bleiben eines der umkämpften Themen im Verbraucherschutz. Das gilt nicht nur für Streaming-Anbieter. Zuletzt kündigte der vzbv etwa eine Sammelklage in Form einer Abhilfeklage gegen Vodafone an, weil Anfang des Jahres die Preise der DSL- und Kabel-Tarife für Bestandskunden einseitig erhöht wurden. Auch in diesem Fall bewerten die Verbraucherschützer ein Sonderkündigungsrecht als nicht ausreichend.