Verbraucherschutz: Sammelklage gegen Vodafones Preiserhöhungen im Festnetz

Andreas Frischholz
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Verbraucherschutz: Sammelklage gegen Vodafones Preiserhöhungen im Festnetz
Bild: Vodafone

Vodafone hat in diesem Jahr die Preise für die DSL- und Kabeltarife der Bestandskunden um 5 Euro pro Monat erhöht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert das Vorgehen, bemängelt wird das Fehlen einer rechtlichen Grundlage. Deswegen soll nun eine Sammelklage erfolgen.

Diese Sammelklage in Form einer Abhilfeklage hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ist diese erfolgreich, können alle, die sich der Klage anschließen, eine Rückzahlung erhalten. „Mit der Sammelklage setzen wir uns dafür ein, dass Millionen Vodafone-Kund:innen Geld direkt wiederbekommen können“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Vodafone verkündete die Preiserhöhung für die Bestandskunden im März. Ab Mai prüften dann die Verbraucherschützer eine Klage und suchten Betroffene. Das gelang, binnen weniger Wochen meldeten sich mehr als 10.000 Menschen. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld. Die Sammelklage macht es Verbraucher:innen leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren“, so Pop.

Sonderkündigungsrecht alleine nicht ausreichend

Vodafone begründet die verteuerten Tarife unter anderem mit dem Anstieg der Energiepreise, die die Kosten für den Betrieb der Netze erhöhen würden. Kunden wurde zudem ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist nach Ansicht der Verbraucherschützer aber nicht ausreichend. Eine einseitige Preiserhöhung sei nicht legitim, Kunden müssten stattdessen die Gelegenheit zum Widerspruch haben. Von daher bewertet der vzbv sowohl die Preiserhöhung als auch die AGB, mit denen Vodafone das Vorgehen rechtfertigt, als unzulässig.

Klageregister öffnet bald

Um sich der Sammelklage anzuschließen, müssen sich Betroffene ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Mit diesem Schritt verjähren die Ansprüche nicht, noch ist es aber nicht möglich. Laut vzbv ist es voraussichtlich in einigen Wochen der Fall. Interessierte können sich daher beim Verbraucherschutz­verband anmelden, um zeitnah die Informationen zu erhalten.

Möglich ist die Sammelklage für alle Vodafone-Kunden mit Festnetzanschluss, die von einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag betroffen sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen.

Sammelklage als neues Instrument

Bei der Sammelklage in Form der Abhilfeklage handelt es sich um ein neues Instrument, das es Kunden laut den Verbraucherschützern erleichtert, Rechtsansprüche durchzusetzen. Denn sobald sie sich anschließen, erhalten sie im Erfolgsfall einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Bei einer Musterfeststellungsklage müsste man indes nochmals selbst vor Gericht ziehen, um Ansprüche geltend zu machen.