Gesetz nicht verabschiedet: Änderungen für Balkonkraftwerke starten nicht wie geplant
Eigentlich sollte das Solarpaket 1 mit Erleichterungen für die Installation, Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken noch in diesem Jahr verabschiedet werden, doch dazu ist es in der letzten Sitzung des Bundestages nicht gekommen. Das neue Gesetz kann nun nicht wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Bundestag spart Mini-PV-Anlagen aus
Eigentlich waren zum 1. Januar 2024 Vereinfachungen für Mini-PV-Anlagen geplant, die im Solarpaket 1 zusammen mit weiteren Maßnahmen verabschiedet werden sollten. Der Bundestag hat nun jedoch nur einen Teil des Solarpaket 1 beschlossen, eine Abkopplung (PDF), die keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt hat und deshalb noch in diesem Jahr beschlossen werden konnte.
Die für Verbraucher relevanten Änderungen zu Balkonkraftwerken sind allerdings nicht Teil dieser Abkopplung. Wann der Bundestag über sie abstimmt und das Solarpaket 1 dann schlussendlich in Kraft tritt, bleibt somit offen. Ob insbesondere die Updates für Wechselrichter auf 800 Watt, auf die viele Nutzer warten und die viele Hersteller angekündigt haben, nun noch rechtzeitig zum Frühjahr und sonnigeren Tagen kommen können, ist zunächst offen.
Diese Änderungen sind geplant
Die geplanten Änderungen für Stecker-Solar-Anlagen beziehen sich unter anderem auf eine höhere Leistung der Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter künftig bis zu 800 Watt statt der aktuell gültigen 600 Watt in das Hausnetz einspeisen dürfen sollen. Zudem soll der Betrieb an allen Stromzählern erlaubt werden, auch an alten Ferraris-Zählern, die bei der Einspeisung rückwärts laufen. Ein Austausch des Stromzählers wäre dann nicht mehr vor Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks verpflichtend, was insbesondere Wartezeiten reduziert – der Netzbetreiber wird in der Praxis alle rückwärtsdrehenden Stromzähler austauschen, um eine de facto Vergütung der Einspeisung zu verhindern.
Darüber hinaus soll die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht werden. Bisher müssen Käufer ihre Mini-PV-Anlage sowohl im Marktstammdatenregister eintragen als auch beim Netzbetreiber anmelden. Künftig soll die Meldepflicht beim Netzbetreiber entfallen und darüber hinaus die Eintragung im Marktstammdatenregister vereinfacht werden.
Offiziell soll mit der Gesetzesänderung auch der Betrieb an herkömmlichen Schuko-Steckdosen erlaubt werden. Auch wenn es derzeit kein explizites Verbot für den Betrieb über Schuko-Stecker gibt, setzen viele Netzbetreiber bisher eine spezielle Einspeisesteckdose voraus.
Für Mieter soll zukünftig zudem ein Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerkes gegenüber dem Vermieter bestehen, indem diese in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden. Vermieter können die Installation einer Stecker-PV-Anlage dann nicht mehr so einfach untersagen.
Das sogenannte Solarpaket 1, das unter anderem die oben genannten Vereinfachungen für Mini-PV-Anlagen eigentlich schon zum 1. Januar 2024 bringen sollte, wird nicht mehr im Januar im Bundestag verabschiedet, sondern soll erst Ende Februar wieder auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und in den noch offenen Punkten beschlossen werden. Nachdem am 21. Februar eine abschließende Ausschusssitzung stattfinden soll, sind die 2. und 3. Lesung im Bundestag für den 22. und 23. Februar geplant, wie pv magazine berichtet. Im Bundesrat dürfte es damit erst Ende März behandelt werden, wenn am 22. März wieder eine Plenarsitzung ansteht. Die Freigabe der 800-Watt-Updates für ausgelieferte Mikro-Wechselrichter durch die Hersteller verzögert sich somit weiter.