Patentrecht im KI-Zeitalter: Keine Patente auf Erfindungen von AI-Systemen
Inwieweit die modernen KI-Systeme von einer rechtlichen Perspektive aus Dinge erschaffen können, verhandeln derzeit Gerichte. Bei Kunst kann ein Bildgenerator kein Urheber sein, besagt bereits ein Beschluss in den USA. Und nun hat das britische Höchstgericht entschieden, dass Patente von natürlichen Personen stammen müssen.
Vor dem AI-Hype: Fall bereits aus dem Jahr 2018
Das Urteil ist von Interesse, weil sich derzeit noch klärt, wer überhaupt die Rechte an den Inhalten hat, die mittels generativer KI-Tools wie ChatGPT oder – im Fall von Bildgeneratoren – Midjourney erstellt wurden. Der nun verhandelte Fall geht bereits auf das Jahr 2018 zurück. Der Entwickler Stephan Thaler wollte zwei Patente im Namen seines KI-Systems „DABUS“ eintragen lassen, die britische Behörde Intellectual Property Office (IPO) verweigerte das jedoch. Thaler trat daraufhin den Gang durch die Gerichte bis zum britischen Supreme Court an, scheiterte aber auch dort.
Unter Berufung auf ein britisches Patentgesetz aus dem Jahr 1977 urteilten die Richter, dass Patente nur von natürlichen Personen angemeldet werden können. Weil Thaler vor dem Gericht darlegte, dass er nicht der Erfinder der in den Patenten hinterlegten Technologien sei, kann er laut dem Urteil die Patente auch nicht in seinem Namen anmelden.
Thalers Team fordert moderneres Patentrecht
Die Richter befassten sich bei dem Urteil explizit nicht mit der Frage, inwieweit autonome Maschinen oder KI-Systeme in der Lage sein sollen, generierte Inhalte zu patentieren. Stattdessen klärte man lediglich, wie das Patentgesetz aus dem Jahr 1977 auszulegen ist. In einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters teilten Thalers Anwälte mit, das britische Patentrecht wäre nicht mehr zeitgemäß. Wie aus dem Urteil hervorgehe, könne es keine Erfindungen schützen, die von autonom handelnden KI-Systemen erstellt werden. Zudem wäre es auch nicht geeignet, Industrien zu schützen, die moderne KI-Technologien nutzen.
Die britische Patentbehörde IPO begrüßt das Urteil und die Klarstellung der Rechtslage. Ein Sprecher sagte aber, dass „legitime Fragen“ existieren, wie man bei Patenten und geistigem Eigentum mit KI-Inhalten umgehen muss. Das wäre aber Aufgabe der Politik.
Auch in USA entspricht es der Rechtsprechung
Thaler hat bereits in den USA eine Niederlage in einem ähnlichen Verfahren kassiert. Auch jenseits des Atlantiks weigerten sich die Richter, sein KI-System als Erfinder bei Patenten einzutragen. Die Rechtsprechung setzt sich somit also fort.
Das gilt auch für verwandte Bereiche wie das Urheberrecht. Maßgeblich ist in diesem Bereich derzeit der Fall der Künstlerin Kris Kashtanova. Sie hatte ein Comic erstellt, dessen Bilder mittels Midjourney generiert, die Texte jedoch von ihr erstellt wurden. Ihre Autorenschaft erkannte das amerikanische Copyright-Büro an, das umfasst ihre Leistung als Texterin und die Auswahl sowie das Arrangement der Inhalte. Nur die Bilder sind nicht durch das Urheberrecht geschützt, weil diese mit Midjourney erstellt worden sind – und somit kein Produkt, das Menschen hergestellt haben.