Apple vs. Epic Games: Apple will 27 % Provision von iOS-App-Entwicklern auf Nicht-In-App-Verkäufe
App-Entwickler dürfen nun in iOS-Apps auf ihre Website verlinken. Von dortigen Verkäufen will Apple dennoch bis zu 27 Prozent Provision. Nachdem der Supreme Court im Fall Apple gegen Epic Games eine Anhörung verweigert hatte, profitiert zwar Apple weitestgehend, muss aber die Developer-Guidelines anpassen.
Auswirkungen durch die fehlende Anhörung
Nachdem der Supreme Court die Anhörung abgelehnt hatte, gilt weiterhin das Urteil eines Gerichtes aus dem Jahr 2021. In diesem Urteil gewann Apple zwar in 9 von 10 Punkten, doch es wurde Apple auch verboten, Links oder Buttons, die auf andere externe Websites verweisen, in iOS-Apps zu untersagen. App-Entwickler waren deshalb gezwungen, den Verkauf über Apple-Plattformen, sogenannte In-App-Käufe, durchzuführen und mussten deshalb bis zu 30 Prozent des Umsatzes an Apple abführen. Epic Games ist damals in Berufung gegangen und Apple hatte zudem Fortnite die Rückkehr in den iOS-Store verweigert.
Epic-Chef Tim Sweeney hat die Entscheidung des Supreme Court mit wenig Begeisterung aufgenommen, da so „der Kampf, um iOS für andere Stores und Bezahlmethoden in den USA verloren“ sei.
Anpassungen der Developer-Guidelines
Mit der fehlenden Anhörung ist sowohl die Berufung von Epic Games als auch Apple gescheitert. So muss Apple den Richterspruch aus 2021 umsetzen. Demnach hat Apple nun die Pflicht, das Verlinken von externen Webseiten aus den iOS-Apps zuzulassen und im Zuge dessen seine Entwickler-Richtlinien für die USA angepasst.
Doch das Verlinken von externen Diensten und Websites macht Apple den App-Entwicklern nicht besonders einfach. Laut den Richtlinien müssen Entwickler zur Nutzung des „StoreKit External Purchase Link Entitlement (US)“ ihren Anspruch anmelden, dabei müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden und Informationen zur betroffenen App und der Zielwebsite hinterlegt werden. Nach einer Bestätigungs-E-Mail müssen verschiedene Einträge und Änderungen an der App respektive deren Konfigurationsdateien vorgenommen werden. Die Links dürfen nicht zu Weiterleitungen oder Zwischenseiten führen. Der In-App-Kauf muss weiterhin erhalten bleiben und die Entwickler dürfen den In-App-Kauf nicht aktiv verhindern oder davon abraten. Apple stellt für diesen Zweck laut eigener Aussage geeignete Templates zur Verfügung. Benutzer, die auf solch einen Link oder Button klicken, bekommen zudem eine Zwischenseite zu Gesicht, die von Apple mit einem Disclaimer bestückt ist.
Provision für jeden externen Kauf
Apple erhebt laut seinen Richtlinien eine Provision von 27 Prozent für den Verkauf von digitalen Waren und Services, die über die externen Bezahlmöglichkeiten oder Websites der Entwickler getätigt wurden, solange dies innerhalb von sieben Tagen nach Aufruf des Links geschieht und der Service innerhalb einer App genutzt werden kann. Teilnehmer des „Small Business Program“ müssen nur 12 Prozent Provision zahlen.
Apple’s commission will be 27% on proceeds you earn from sales (“transactions“) to the user for digital goods or services on your website after a link out (i.e., they tap “Continue” on the system disclosure sheet), provided that the sale was initiated within seven days and the digital goods or services can be used in an app. [...] If you’re a participant in the Small Business Program, or if the transaction is an auto-renewal in the second year or later of an auto-renewing subscription, the commission will be 12%.
Apple Developer Guidelines US
Um dies entsprechend abrechnen zu können, verlangt Apple von seinen Entwicklern einen monatlichen Bericht, auch wenn die Summe null US-Dollar nicht übersteigt. Entwickler verpflichten sich zudem, eine im Moment noch nicht existierende, aber möglicherweise bald verfügbare API zu implementieren, die diese Berichte automatisiert. Ausstehende Zahlungen möchte Apple mit bis zu 1 Prozent Verzugsgebühr bestrafen.