Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

Frank Hüber
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Balkonkraftwerke: Bundestags-Anhörung zu Erleichterungen am Montag im Livestream

Die Änderungen für Stecker-Solar-Geräte, sogenannte Balkonkraftwerke, sind erst Ende Februar wieder zur Abstimmung im Bundestag vorgesehen, womit die Erleichterungen für den Anschluss und die Anmeldung sowie eine höhere Leistung von 800 Watt umgesetzt werden könnten. Zuvor steht am Montag aber eine öffentliche Anhörung an.

Anhörung im Livestream verfolgen

Die öffentliche Bundestags-Anhörung zu den geplanten Erleichterungen bei Balkonkraftwerken findet am 19. Februar ab 17 Uhr bis voraussichtlich 19 Uhr statt und kann im Livestream auch online auf Bundestag.de verfolgt werden. Auf der Tagesordnung der 88. Sitzung des Rechtsausschusses stehen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF) namens „Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ und der eigene Entwurf CDU/CSU-Fraktion (PDF) mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Balkonkraftwerken (BalKraftBeschG)“.

Anspruch für Mieter und Wohnungseigentümer

Der Entwurf der Bundesregierung deckt deutlich mehr Punkte ab als der Entwurf der CDU/CSU. In beiden Entwürfen geht es aber auch darum, den Einsatz von Mini-PV-Anlagen in Mehrfamilienhäusern zu erleichtern. Die CDU/CSU sieht in ihrem Entwurf vor, den Paragraph 20 Absatz 2 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz zu ändern, woraus sich künftig ein Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern und Mietern gegenüber der Eigentümergemeinschaft für die Anbringung und Nutzung von Balkonkraftwerken ergeben soll.

Derzeit besteht dieser noch nicht, sondern es ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich, was oft eine große Hürde darstellt. Zudem soll Paragraph 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geändert werden, wodurch Balkonkraftwerke mit Vorkehrungen zum Einbruchsschutz gleichgestellt werden würden, was ein Untersagen durch den Vermieter ebenfalls verhindert. Auch die Bundesregierung möchte Stecker-Solar-Anlagen als „rechtlich privilegierte Maßnahme“ im Mietrecht umsetzen, was dieselben Erleichterungen für Wohnungseigentümer und Mieter zur Folge hätte.