EU-Kommission: Apple iMessage und Microsoft Edge sind keine „Gatekeeper“
Auch wenn das Ergebnis seit Wochen bekannt war, hat die Europäische Union gestern offiziell ihre Entscheidung zu vier Marktuntersuchungen bekanntgegeben: Dabei ging es um die Frage, inwieweit bestimmte Dienste wie Apple iMessage und Microsoft Bing unter den Digital Markets Act (DMA) fallen. Urteil: Sie tun es nicht.
Betroffen waren von der am 5. September 2023 eingeleiteten Prüfung Apples Messenger-Dienst iMessage, Microsofts Online-Suchmaschine Bing, der Webbrowser Edge sowie der Online-Werbedienst Microsoft Advertising. Zuvor hatten die Unternehmen im Juli 2023 ihre Gegenargumente eingereicht.
Die Europäische Kommission kommt nun zu dem Schluss, dass die genannten Dienste nicht als sogenannte „Gatekeeper“ einzustufen sind. Vorausgegangen waren sich über mehrere Monate hinwegziehende Untersuchungen und Anhörung von Vertretern beider Konzerne, weiteren Interessensgruppen sowie des Digital Markets Advisory Committee, dem neben Wettbewerbsbehörden und Regierungsvertretern der Mitgliedsstaaten auch Vertreter der EU-Kommission angehören.
Groß, aber nicht groß genug
In ihrer Untersuchung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass trotz des Erreichens des quantitativen Schwellenwertes die Marktanteile und damit die Verbreitung der genannten Dienste zu gering seien und diese daher nicht unter Regulierung im Sinne des DMA fallen. Das Gremium wies aber ebenso darauf hin, die Entwicklung weiter im Auge zu behalten und gegebenenfalls eine Neubewertung vorzunehmen.
Apple und Microsoft konnten sich jedoch nicht in allen Fragen durchsetzen: Für Microsofts Windows gilt die Regulierung unverändert ab dem 6. März 2024. Gleiches gilt für Apples iOS inklusive dem App Store, bei dem das Verhalten des Unternehmens in den letzten Wochen ein weiteres Vorgehen seitens der EU-Kommission erwarten lässt, sowie für den hauseigenen Browser Safari.
Werkzeug für mehr Wettbewerb
Mit dem hierzulande als Gesetz über digitale Märkte bezeichneten DMA will die Europäische Union ein Instrument schaffen, um einer marktbeherrschenden Stellung bestimmter Dienste entgegenzuwirken. Die Unternehmen sollen durch die Vorgaben dazu gezwungen werden, sich für andere Anbieter zu öffnen und damit mehr Wettbewerb zu ermöglichen, statt diesen zu behindern.