Wettbewerbsbehinderung: Die USA eröffnen ein Kartellverfahren gegen Apple

Update Michael Schäfer (+1)
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Wettbewerbsbehinderung: Die USA eröffnen ein Kartellverfahren gegen Apple
Bild: 3005398 | gemeinfrei

Nicht nur in der EU droht Apple wegen seiner Geschäftspraktiken Ungemach, auch in den USA haben die Wettbewerbshüter ein Auge auf den Konzern geworfen. Das U.S. Department of Justice wirft Apple vor, Konkurrenten den Zugang zu Hard- und Softwarefunktionen des iPhones zu verwehren und damit gegen das Kartellrecht zu verstoßen.

Einem Bericht von Bloomberg zufolge steht das U.S. Department of Justice (DoJ) kurz vor dem Abschluss einer seit rund fünf Jahren andauernden Untersuchung, der sich eine Kartellrechtsklage gegen Apple anschließen wird.

Bereits im Januar dieses Jahres berichtete die New York Times unter Berufung auf das DoJ, dass entsprechende Ermittlungen gegen den Konzern in die entscheidende Phase der absehbar „folgenreichsten Bundeskartellrechtsklage gegen Apple“ treten würden. Da sich die Ermittler in Fragen von Wettbewerbsverstößen zunächst auf Google konzentrierten sowie in Folge der Klage des Fortnite-Herstellers Epic Games gegen Apple im Jahr 2020 dauern die Ermittlungen bis heute an.

Ähnliche Vorwürfe wie von europäischen Wettbewerbshütern

Untersucht wurde dabei unter anderem inwiefern Apple die Kontrolle über seine Hard- und Software nutzt, um es Verbrauchern zu erschweren, sich von den Produkten des Unternehmens zu trennen und in welcher Form Apple die Konkurrenz durch das eigene Verhalten behindert. Dazu gehört unter anderem der Umstand, dass sich die Apple Watch nur zusammen mit dem iPhone nutzen lässt und Android-Nutzer somit ausgesperrt werden, genauso wie Apple Konkurrenten von seinem iMessage-Dienst ausschließt. Darüber hinaus störte sich das DoJ an der Regelung über Provisionen im App Store sowie die Abschottung von Diensten wie Apple Pay oder Siri gegenüber den Mitbewerbern.

Einige der Anklagepunkte waren in der Vergangenheit auch Gegenstand von Untersuchungen der Europäischen Union gegen Apple. Hier hat die Staatengemeinschaft mittels des Digital Market Acts (DMA) dafür gesorgt, dass Apple seine mobilen Geräte seit Anfang März für alternative Marktplätze und andere Bezahlsysteme öffnen musste. Ein Ende der Auseinandersetzung ist jedoch noch nicht in Sicht – zuletzt hatte der Konzern ein Update der Spotify-App ohne Begründung zurückgehalten, in der der Streaming-Dienst den vorher von der EU festgelegten Hinweis auf alternative Bezahlmethoden eingepflegt hatte.

Alte Bekannte

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass Apple und das Justizministerium rechtlich aneinandergeraten: In den letzten 14 Jahren hat das U.S. Department of Justice den Konzern bereits drei Mal wegen Kartellrechtsverstößen verklagt, aber zum ersten Mal wird der iPhone-Hersteller beschuldigt, seine marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig zu nutzen.

Update

Es ist offiziell: Die USA, konkret das Department of Justice (DoJ) sowie 16 Bundesstaaten, haben Kartellrechtklage gegen Apple eingereicht. Die Anklageschrift liegt 404media.co bereits vor.

Die Behörden werfen Apple vor, die eigene Marktmacht systematisch auf Kosten der Wettbewerber, damit des Wettbewerbs und damit der Nutzer ausgenutzt zu haben. Das DoJ greift per Pressemitteilung fünf Punkte als besonders erwähnenswert heraus:

  1. Die Unterbindung „innovativer Super Apps“: Apps, die es Nutzern einfacher machen würden, von Apples Ökosystem auf ein anderes zu wechseln, wurden von Apple systematisch in ihrem Wachstum behindert.
  2. Die Unterdrückung von Cloud-Streaming-Diensten: Die Entwicklung von Apps, die es Nutzern ermöglichen würden, qualitativ hochwertige Inhalte wie Games auf dem Endgerät wiederzugeben ohne teure Hardware kaufen zu müssen, wurden geblockt.
  3. Den Ausschluss von plattformübergreifenden Messengern: Apple hat die Qualität des plattformübergreifenden Messaging verschlechter, weniger innovativ und unsicherer gemacht und die eigene Kundschaft damit dazu gedrängt weiter iPhones zu kaufen.
  4. Die Einschränkung der Funktionalität von Drittanbieter-Smartwatches: iPhone-Inhaber werden dadurch nicht nur zum Kauf einer Apple Watch gedrängt, sondern durch diese Entscheidung auch später vom Wechsel von iPhone zu Android abgehalten, weil die Apple Watch dort nicht mehr funktioniert.
  5. Die Einschränkung von Drittanbieter-Wallets: Apple hat verhindert, dass Drittanbieter „Tap-to-Pay“-Apps anbieten können, was plattformübergreifende digitale Wallets möglich machen würde. Stattdessen gibt es auf iPhones nur Apple Pay.

Apple hat gegenüber MacRumors bereits reagiert und erklärt sich vor Gericht energisch zur Wehr setzen zu wollen. Die Anklage würde nicht nur die wahren Fakten, sondern auch das Gesetz verkennen.

At Apple, we innovate every day to make technology people love—designing products that work seamlessly together, protect people's privacy and security, and create a magical experience for our users. This lawsuit threatens who we are and the principles that set Apple products apart in fiercely competitive markets. If successful, it would hinder our ability to create the kind of technology people expect from Apple—where hardware, software, and services intersect. It would also set a dangerous precedent, empowering government to take a heavy hand in designing people's technology. We believe this lawsuit is wrong on the facts and the law, and we will vigorously defend against it.