Bundesregierung: Statt Vorratsdatenspeicherung kommt „Quick Freeze“
Innerhalb der Bundesregierung haben sich SPD und FPD auf eine Nachfolgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung verständigt, berichtet der Spiegel. Statt der anlasslosen Datensammlung soll es künftig ein Quick-Freeze-Verfahren geben.
Beim Quick-Freeze-Verfahren werden Telekommunikationsdaten nicht anlasslos für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Stattdessen können Sicherheitsbehörden bei einem Anfangsverdacht die relevanten Daten bei den Telko-Anbietern „einfrieren“ lassen, damit diese nicht im Zuge des normalen Geschäftsverkehrs gelöscht werden, bevor final über einen Zugriff entschieden wurde.
Möglich ist das Einfrieren bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung, also etwa Mord, Totschlag, Erpressung oder Kindesmissbrauch. Ein Richter muss den Maßnahmen zustimmen. Was gespeichert wird, hängt laut den ursprünglichen Plänen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) von der Tat hab. So könnten etwa die Daten einer Funkzelle rund um den Tatort erfasst werden. Denkbar ist aber auch das Speichern der Standortdaten von Personen aus dem Umfeld eines Opfers.
In einem zweiten Schritt erhalten Polizei und Sicherheitsbehörden dann den Zugang zu den Daten. Dafür sind die Hürden höher, beispielsweise wenn ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person vorliegt.
Kompromiss nach langem Streit
Dass eine Einigung erfolgte, bestätigte der FDP-Abgeordnete Thorsten Leib. Laut dem Spiegel sagte er, die „Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das ‚Quick-Freeze‘-Verfahren geeinigt“. Auch aus der FPD-Fraktion habe man erfahren, dass die Blockade beendet sei.
Der Streit um die Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung schwelt seit Jahren. Das ursprüngliche Gesetz sollte 2017 in Kraft getreten, wurde aber bis zu den Gerichtsurteilen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stufte die deutsche Regelung als rechtswidrig ein, das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesetz begraben.
Quick Freeze gilt bereits seit mehr als zehn Jahren als rechtskonformer Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung, Bundesjustizminister Buschmann hatte bereits 2021 einen Vorschlag präsentiert. Trotz der Gerichtsurteile forderten aber insbesondere Politiker von SPD und CDU/CSU eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, die den Spielraum der EuGH-Auflagen maximal ausreizt.
Zuletzt verschärfte sich die Debatte aufgrund der angespannten Sicherheitslage, berichtet das Handelsblatt. Der Grund ist der Terroranschlag in Moskau mit über 140 Toten sowie die anstehende Fußball-Europameisterschaft im Sommer.