Vodafone-Preiserhöhung: Betroffene können sich jetzt bei Sammelklage registrieren
Anfang 2023 hatte Vodafone die Preise für die DSL- und Kabeltarife der Bestandskunden um 5 Euro pro Monat erhöht. Rechtswidrig nennt das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), es fehle an der Rechtsgrundlage. Was folgt, ist nun eine Sammelklage.
Diese Sammelklage in Form einer Abhilfeklage hat der vzbv im November beim Landgericht Hamm eingereicht. Nun haben Betroffene die Möglichkeit, sich der Klage anzuschließen. „Wegen fünf Euro Mehrkosten im Monat scheuen vielen Menschen wohl den Gang vor Gericht“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Durch die Sammelklage der Verbraucherschützer ist es aber möglich, dass Betroffene „unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen“.
Hilfe für Teilnahme bei Sammelklage
Zu den Betroffenen zählen alle Vodafone-Kunden, die laut vzbv einen laufenden Festnetzvertrag haben, bei dem die Preise erhöht worden sind. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.
Unkomplizierte Prüfung gibt Gewissheit
Ob man berechtigt ist, lässt sich mit einem Tool auf der Webseite der Verbraucherschützer prüfen. Anhand weniger Fragen wird festgestellt, ob die Klage zum jeweiligen Vertrag passt. Bei der Sammelklage eintragen muss man sich dann im Register beim Bundesamt der Justiz.
Einer der weiteren Vorteile bei der Sammelklage ist: Bei Betroffenen, die sich wirksam in das Register eingetragen haben, verjähren die Ansprüche nicht mehr. Das gilt unabhängig von der Länge des Verfahrens.
Keine dedizierten Klagen erforderlich
Sollte die Sammelklage erfolgreich sein, erhalten eingetragene Personen einen Schadensersatz oder die Rückerstattung direkt zugesprochen. So unterscheidet sich diese Form der Sammelklage von der Musterfeststellungsklage, bei der Betroffene ihre Ansprüche nochmals vor Gericht gelten machen müssen.
vzbv hält einseitige Preiserhöhung für rechtswidrig
Vodafone hatte die erhöhten Preise unter anderem mit dem Anstieg der Energiepreise begründet. Diese hätten die Kosten für den Betrieb der Netze erhöht. Zusätzlich habe man den Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Der vzbv wiederum hält das aber für nicht ausreichend. Eine einseitige Preiserhöhung sei rechtswidrig, Kunden müssten die Gelegenheit zum Widerspruch haben.