1&1 Mobilfunk: Störung endlich behoben, Kunden werden entschädigt
Drei Tage lang kämpften 1&1 und betroffene Kunden mit Ausfällen im Mobilfunknetz. Jetzt seien die Probleme endlich behoben, wie der Anbieter in einem Schreiben informiert. Darin steht auch, dass Betroffene automatisch eine anteilige Entschädigung erhalten sollen.
Die Ausfälle im Mobilfunknetz von 1&1 begannen am Montag, den 27. Mai 2024. Für zahlreiche Kunden waren weder die mobile Telefonie noch das mobile Internet verfügbar und in Störungsportalen häuften sich die Beschwerden. Während 1&1 anfangs nur von einer Störung sprach, ohne Details zu nennen, wurde später ein Software-Update als Ursache genannt. Dieses soll am Montag zu einer technischen Störung im 5G-Netz von 1&1 geführt haben, die laut Betreiber noch im Tagesverlauf behoben werden konnte. Doch bestanden sowohl am Dienstag als auch am gestrigen Mittwoch weiterhin Einschränkungen, die 1&1 als „Nachwirkung des Vorfalls“ bezeichnete.
Störung endlich behoben
Wie Leser im ComputerBase-Forum und Medien wie die Tagesschau berichten, gibt 1&1 nun Entwarnung. Das Mobilfunknetz funktioniere wieder, was die aktuell wenigen Beschwerden auf Allestörungen.de bestätigen. Sollte das Netz dennoch nicht erreichbar sein, empfiehlt der Betreiber einen Neustart des Geräts.
Kunden haben Anspruch auf Entschädigung
Von dem Vorfall betroffene Kunden sollen jetzt eine Entschädigung erhalten, wie aus einem Schreiben hervorgeht. Für die drei Tage mit Problemen soll anteilsmäßig der monatliche Grundpreis erstattet werden. Dies erfolge mit der nächsten oder übernächsten Rechnung automatisch.
Selbstverständlich erstatten wir allen betroffenen Kunden für den Tag der technischen Störung sowie die beiden Tage mit Nachwirkungen aufgrund des Vorfalls, anteilig den monatlichen Grundpreis Ihres Tarifs (ggf. inklusive Geräteanteil). Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten, spätestens aber übernächsten Rechnung.
1&1
Ab dem dritten Ausfalltag besteht ohnehin ein Anspruch auf Entschädigung, deren Höhe sogar im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist: „So stehen dem Verbraucher am dritten und vierten Tag des Ausfalls je fünf Euro Schadenersatz pro Ausfalltag zu oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist“, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und verlinkt einen Musterbrief (PDF) zur Entschädigungsforderung.