Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Frank Hüber
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Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Nachdem der Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet hatten und der Weg frei für Balkonkraftwerke mit einer Ausgangsleistung von bis zu 800 Watt ist, hat nun der VDE einen Entwurf der DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“ veröffentlicht.

Schukostecker mit Schutzvorrichtung

Der heute im DIN-VDE-Entwurfsportal veröffentlichte Entwurf der Norm erlaubt den Anschluss des Balkonkraftwerks ans Hausnetz mit einem Schukostecker unter Auflagen. In Abschnitt „6.2 Steckverbindungen und Steckvorrichtungen“ wird unter 6.2.3.2 der Einsatz eines Schukosteckers, nach VDE eine handelsübliche Haushaltssteckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1), ermöglicht, wenn dieser über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7 verfügt“. Als Maßnahmen, um dies zu gewährleisten, nennt der VDE mechanische Lösungen oder eine elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite, die mit Hilfe von Zusatzkomponenten wie zum Beispiel Schaltern und Sicherungen erreicht werden kann, was noch einmal die Abschaltautomatik im Wechselrichter betont.

VDE will Modulleistung auf 960 Watt begrenzen

Unter anderem im Abschnitt „4.1 Leistungs- und Strombegrenzung“ schreibt der VDE jedoch, dass die „maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) beträgt 800 W +20 %.“. Dies entspricht einer maximalen Gesamtmodulleistung von 960 Watt, während die Bundesregierung diese per Gesetz auf 2.000 Watt festgelegt hat. Im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes war diese Limitierung auf 960 Watt auch für das Solarpaket I spekuliert, dann aber nicht umgesetzt worden. Die Begrenzung der Modulleistung zielt voraussichtlich darauf ab, dass der Zeitraum begrenzt wird, in dem die vollen 800 Watt auf der Ausgangsseite des Wechselrichters tatsächlich anliegen und zusätzlich die Leitung im Hausnetz belasten und so eine lang andauernde Überlastung des Hausnetzes und Kabelbrände verhindert werden können.

Bei der heute veröffentlichten Norm des VDE handelt es sich um einen Entwurf. Mit der heutigen Veröffentlichung läuft eine Einspruchsfrist von zwei Monaten bis zum 3. Juli 2024.