Digital Markets Act: Apple droht Ärger wegen Link-outs und Core Technology Fee

Nicolas La Rocco
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Digital Markets Act: Apple droht Ärger wegen Link-outs und Core Technology Fee
Bild: Apple

Der Digital Markets Act (DMA) soll die Marktmacht der sogenannten Gatekeeper brechen. Dazu gehört auch Apple, das weitreichende Änderungen am App Store und an den Betriebssystemen vornehmen musste. Der EU-Kommission zufolge verstößt Apple aber weiterhin gegen den DMA, weshalb weiter gegen das Unternehmen ermittelt wird.

Die EU-Kommission hat Apple heute mitgeteilt, dass der App Store nach vorläufiger Auffassung gegen die Regeln des DMA verstoße, da Entwickler ihre Kunden nicht frei über alternative Vertriebswege informieren oder dorthin leiten könnten. Die EU-Kommission hat Apple zudem über neue Ermittlungen informiert, die sich mit den Vertragsbedingungen für Entwickler und Gebühren wie der Core Technology Fee auseinandersetzen, in denen ebenfalls ein Verstoß gegen den DMA gesehen wird.

Kommunikation mit Kunden soll geöffnet werden

Zunächst einmal geht die EU-Kommission aber auf die vorläufigen Untersuchungsergebnisse der bisherigen Ermittlungen ein, wonach drei Bereiche von Apples Geschäftsbedingungen gegen den DMA verstoßen sollen. Bemängelt wird, dass Entwickler mit Zugang zum App Store den Geschäftsbedingungen zufolge ihre Kunden innerhalb einer App oder über andere Kommunikationswege nicht über die Preise alternativer Distributionswege informieren dürfen.

Entwickler dürfen ihre Kunden über sogenannte Link-outs zum Beispiel auf die Website der Anwendung leiten, um dort einen Vertrag abzuschließen. Die damit verbundenen Restriktionen etwa für Angebote oder reduzierte Preise bei Auswahl des alternativen Distributionswegs würden aber gegen den DMA verstoßen.

Apples Gebühren in der Kritik

Die EU-Kommission sieht zwar ein, dass Apple eine Gebühr für die initiale Kundenakquise über den App Store verlangen dürfe, diese Gebühren würden aber das übersteigen, was zwingend notwendig sei. Apple verlange zum Beispiel von jedem Entwickler innerhalb von sieben Tagen nach dem Verkauf digitaler Güter über einen Link-out eine Gebühr.

Strafen muss Apple zunächst keine befürchten, da die EU-Kommission dem Unternehmen heute lediglich die Ermittlungsergebnisse übermittelt hat. Apple kann die Dokumente jetzt prüfen und sich schriftlich dazu äußern. Sollte sich der Verstoß bestätigen, könnte die EU-Kommission innerhalb eines Jahres nach der ersten Eröffnung des Verfahrens (25. März 2024) die Nichterfüllung des DMA feststellen.

Weitere Ermittlungen wegen Core Technology Fee

Bereits heute erfolgt die Bekanntgabe eines weiteren Ermittlungsverfahrens, das sich mit Apples neuen Geschäftsbedingungen auseinandersetzt. Überprüft wird duch die EU-Kommission, ob Apples Core Technology Fee in Höhe von 50 Cent bei mehr als einer Million Erstinstallationen einer Anwendung pro Jahr gegen den DMA verstoße.

Überprüft werden soll außerdem, ob die derzeit mehreren notwendigen Schritte, um einen alternativen App-Marktplatz herunterzuladen und zu installieren, die Auflagen des DMA erfüllen. Zur Debatte steht auch, ob Entwickler wirklich „in good standing“ mit Apple sein müssen, um die alternativen Distributionswege anbieten zu dürfen. Entwickler dürfen sich bislang keine Fehltritte gegenüber Apple erlaubt haben, um dafür in Frage zu kommen.

Die nächsten Untersuchungen folgen

Abseits dieser konkreten Ergebnisse und Untersuchungen bereitet die EU-Kommission weitere Ermittlungen gegen Apple vor, die sich mit der vorherigen Überprüfung und Freigabe von Apps und alternativen App-Marktplätzen durch Apple beschäftigen.

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