Inhalte- und Fotoanalyse: Verbraucherzentrale mahnt Meta wegen KI-Training ab
Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt. Meta plant Nutzer-Inhalte auf Facebook und Instagram ab 26. Juni zum Training von künstlicher Intelligenz zu verwenden und analysiert standardmäßig die Metadaten von Fotos und Videos auf dem Smartphone. Die Verbraucherzentrale NRW sieht datenschutzrechtliche Verstöße.
Analyse der Smartphone-Inhalte ab Ende Juni
Ab dem 26. Juni 2024 Juni können persönliche Informationen der Facebook- und Instagram-Nutzer, zu denen auch die selbst geposteten Fotos und Videos gehören, für das Training von Meta AI verwendet werden. Ein Geheimnis ist dies nicht, denn Meta teilte dies den Nutzern selbst im Mai in einer Änderung der Datenschutzrichtlinien für seine Dienste mit. Nutzer können diesen theoretisch auch widersprechen. Facebook behält sich den neuen Regeln entsprechend neuerdings auch eine Analyse der privaten Fotobibliothek vor, was unter anderem dazu dient, den Nutzern in der App Vorschläge zu machen, welche Fotos und Videos sie als nächstes auf Facebook teilen können.
Verbraucherzentrale mahnt Meta ab
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW verstoßen beide Änderungen gegen Datenschutzrechte der Verbraucher. Sie hat Meta deshalb abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Kritisiert wird dabei unter anderem, dass diese beiden zentralen Regelungen nebenbei und als Standardeinstellungen eingeführt werden, anstatt es genau andersherum zu handhaben, nämlich dass Nutzer die Funktionen explizit aktivieren müssen, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Keine explizite Einwilligung verlangt
Laut der ab Ende Juni gültigen Datenschutzrichtlinie will Meta gepostete Inhalte auf Facebook und Instagram zum Trainieren seiner KI verwenden. Dabei sollen auch Inhalte herangezogen werden, die nicht öffentlich verfügbar sind, sondern beispielsweise auf privaten Profilen gepostet wurden. Meta beruft sich dabei auf ihr berechtigtes Interesse. Die Verbraucherzentrale NRW ist hingegen der Meinung, dass dieses Training und die Verwendung der privaten Daten nicht ohne Einwilligung der Nutzer erfolgen darf, da diese potenziell schutzwürdig sein können. Zudem beziehe das Training auch in der Vergangenheit gepostete Inhalte ein, was für die Nutzer beim damaligen Erstellen der Inhalte nicht abzusehen war.
Bei der neuen Funktion der Fotovorschläge, wofür im Hintergrund die Daten aller Fotos und Videos auf dem Smartphone ausgewertet werden, sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen den Grundsatz des Datenschutzes. Die Funktion lässt sich zwar deaktivieren, standardmäßig ist sie jedoch aktiviert. Das Prinzip „privacy by default“ werde so nicht erfüllt.
Das Unternehmen hat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW bis zum 19. Juni 2024 Zeit darauf zu reagieren und eine Unterlassungserklärung abzugeben.