Trennung reicht nicht aus: EU-Kommission ermittelt wegen Teams-Integration in Microsoft 365

Andreas Frischholz
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Trennung reicht nicht aus: EU-Kommission ermittelt wegen Teams-Integration in Microsoft 365

Das EU-Kartellverfahren gegen Microsofts Umgang mit Teams geht in eine weitere Runde. Obwohl Microsoft Teams bereits von Office 365 und Microsoft 365 trennte, wurden die Wettbewerbsbedenken der EU-Kommission nicht ausgeräumt.

In der EU und in der Schweiz hat Microsoft Teams bereits im Oktober 2023 von Microsoft 365 sowie Office 365 entkoppelt, im Frühjahr kündigte der Konzern zudem an, die Office-Pakete weltweit zu entbündeln. Das Ziel war klar, Microsoft wollte so Kartellstrafen und Wettbewerbsverfahren entgehen.

In der EU reichte der Schritt aber nicht aus. Die EU-Kommission kündigte nun ein offizielles Ermittlungsverfahren an.

Weitere Schritte sind nötig

Bei Teams handele es sich um ein Kooperations- und Kommunikationsprogramm, das eng in Microsoft 365 eingebunden ist. Mit dem Office-Paket habe der Konzern bei Geschäftskunden weltweit eine marktbeherrschende Stellung eingenommen, dementsprechend profitiert auch das Kommunikations-Tool.

Der Vorwurf der EU-Kommission ist daher: Indem Teams ein Teil von Microsoft 365 ist, verschaffe sich der Konzern einen Vorteil im Markt; die Konkurrenz werde benachteiligt. „Wir befürchten, dass Microsoft seinem eigenen Kommunikationsprogramm Teams durch die Kopplung an seine populären Unternehmenssoftware-Pakete einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen könnte“, sagt EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager. Beschwerden hatte unter anderem Slack eingelegt.

Dass Microsoft 365 nun auch ohne Teams angeboten wird, reicht der EU-Kommission nicht aus, um die Bedenken auszuräumen. Die Konsequenz ist das offizielle Verfahren, was aber noch am Anfang steht.

Verfahren steht noch am Anfang

Über die Vorwürfe wurde der Konzern zunächst schriftlich informiert. Microsoft sowie weitere Beteiligte haben nun die Gelegenheit, selbst Stellungnahmen einzureichen und Anhörungen zu beantragen. Ob es zu einer Strafe kommt, lässt sich allein aus der Beschwerde noch nicht ableiten. Dass ein offizielles Verfahren startet, ist normalerweise aber ein klares Indiz.