Bundesregierung: Kritik am Gesetz für den schnellen Breitbandausbau
Die Bundesregierung hat sich heute auf ein Gesetz verständigt, das den Gigabit-Ausbau in Deutschland beschleunigen soll. Branchenverbänden reicht es aber nicht aus, die Regelungen würden nicht weit genug gehen und wären auf den Mobilfunk beschränkt. Der Glasfaserausbau bleibe außen vor.
Wesentlicher Punkt des Gesetzes ist der Beschluss, den Gigabit-Ausbau als „überragendes öffentliches Interesse“ zu definieren. Diese Regelung, die bis 2030 befristet ist, gilt im Prinzip aber nur für den Mobilfunk-Bereich. Denn beim Naturschutz gibt es die Ausnahme ausschließlich für Sendemasten.
Wie Netzpolitik.org im Vorfeld berichtete, macht es einen Unterschied, ob ein „überragendes öffentliches Interesse“ oder nur ein „öffentliches Interesse“ besteht. Im Kern sind es unbestimmte Rechtsbegriffe. Doch bei einem überragenden Interesse tendieren Abwägungsentscheidungen verstärkt in Richtung Netzausbau, andere Aspekte wie Denkmal- oder Naturschutz sind dann untergeordnet.
Weitere Aspekte des Gesetzes sind:
- Bei Gebäuden von öffentlichen Stellen entsteht ein Anspruch für den Aufbau von Mobilfunk-Sendeanlagen
- Schnellere Genehmigungen, etwa durch vereinfachtes Wegerecht
- Bahnunternehmen werden zur Unterstützung beim Mobilfunkausbau verpflichtet
- Die Bundesnetzagentur soll Daten effizienter nutzen können
- Das Gigabit-Grundbuch wird als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert
Auf das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen – so der vollständige Name – hat sich heute das Bundeskabinett verständigt. Von dort muss es zunächst noch in den Bundestag, der final über den Inhalt entscheidet.
Die Ziele bleiben wie gehabt: Bis 20230 sollen Gigabit-Anschlüsse in Deutschland flächendeckend verfügbar sein. Bis 2025 soll die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen versorgt sein.
Kritik: Nur Mobilfunk reicht nicht
Branchenverbände sind mit dem Entwurf nicht zufrieden. „Krachend gescheitert“ sei die Bundesregierung mit dem Vorhaben, lautet etwa die Einschätzung des Breko. Der Verband kritisiert insbesondere, dass das „überragende öffentliche Interesse“ im Prinzip nur für den Mobilfunkausbau gelte. Dabei würden sich Glasfaserausbau und Naturschutz laut Breko-Geschäftsführer Stephan Albers nicht ausschließen, sondern könnten bei „kluger Planung und Umsetzung Hand in Hand gehen“.
Offensichtlich habe der Glasfaserausbau aber keine Priorität mehr. „So verpufft auch der wichtige Effekt, die oft langwierigen Genehmigungsverfahren im Glasfaserausbau zu verkürzen und den ausbauenden Unternehmen in Zeiten eines angespannten Marktumfelds mehr Planungssicherheit zu verschaffen“, so Stephan Albers.
Von einer vertanen Chance spricht auch VATM-Geschäftsführer Frederic Ufer. Viele, eher kleinteilige Verbesserungen wie verkürzte Genehmigungsverfahren sowie eine zentrale Informationsbeschaffung über das Gigabit-Grundbuch wären zwar wichtig. Doch die Ausnahme vom Glasfaserausbau beim Naturschutz hält der Verband ebenfalls für falsch.