Facebook & Instagram: Werbefreie Abos der Gatekeeper verstoßen gegen EU-Recht

Andreas Frischholz
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Facebook & Instagram: Werbefreie Abos der Gatekeeper verstoßen gegen EU-Recht
Bild: PxHere | CC0 1.0

Um EU-Vorgaben einzuhalten, hat Meta im November 2023 kostenpflichtige Abo-Versionen von Facebook und Instagram eingeführt, bei denen Nutzer für Werbefreiheit bezahlen können. Dieses Modell verstößt aber nach Ansicht der EU-Kommission gegen den Digital Markets Act (DMA).

Die Bezahlvariante sei als Alternative nicht ausreichend, erklärt die EU-Kommission im Rahmen einer vorläufigen Stellungnahme. Der Grund: In der aktuellen Form „zwinge“ Meta die Nutzer in eine Einwilligung, die es dem Konzern erlaubt, Nutzerdaten für Werbezwecken zu verarbeiten. Bis dato ist das Abo für 9,99 Euro pro Monat über das Web erhältlich, die Android- und iOS-App kostet 12,99 Euro.

Verschärfte Vorgaben für Big Tech alias „Gate Keeper“

Solche Auswahloptionen untersage der DMA aber Diensten, die als Gatekeeper eingestuft worden sind. Nutzer solcher Plattformen müssen demnach ohne Einwilligung in das Werbe-Tracking eine weniger personalisierte Variante verwenden können, bei der es sich im Kern aber um ein gleichwertiges Angebot handelt. Die Nutzung sowie der Zugang zu bestimmten Funktionen dürfen nicht von der Einwilligung der Nutzer abhängig sein.

Digital Market Act: Betroffene Konzerne und Dienste
Digital Market Act: Betroffene Konzerne und Dienste (Bild: EU-Kommission)

Sowohl Facebook als auch Instagram wurden im Bereich der sozialen Netzwerke als Gatekeeper klassifiziert. Es handelt sich im Sinne des Digital Markets Act also um marktbeherrschende Plattformen, für die verschärfte Vorgaben gelten. Eingeführt wurden diese Regelungen, weil soziale Netzwerke wie die von Meta es sich bislang allein auf ihrer Größe erlauben konnten, Nutzungsbedingungen durchzusetzen, die eine umfassende Datensammlung erlauben. Ein riesiger Vorteil gegenüber kleineren Anbietern.

Den will man in der EU nun unterbinden, indem Nutzer von Facebook und Instagram explizit in das Werbe-Tracking einwilligen müssen. Ebenso müssen sie zustimmen, wenn der Konzern die Daten zwischen den Diensten austauschen will. Wenn die Nutzer das nicht zulassen, darf aber nicht der Zugang gesperrt werden. Stattdessen soll Meta – zumindest laut der vorläufigen Stellungnahme – eine Variante anbieten, die ohne personalisierte Werbung auskommt.

Meta kann noch reagieren

Zunächst wurde Meta aber über die aktuelle Einschätzung informiert. Der Konzern hat nun Zeit, die Argumente zu prüfen und Widerspruch einzulegen. Es läuft aber eine Frist. Innerhalb von zwölf Monaten soll das Verfahren abgeschlossen sein. Eröffnet wurde es am 25. März.

Meta musste die Abo-Dienste in der EU einführen, weil die ursprünglichen Nutzungsbedingungen an der DSGVO scheiterten. So hatte der Konzern unter anderem auf ein „berechtigtes Interesse“ am Werbe-Tracking verwiesen. Bei den Datenschützern kam man damit nicht durch. Das Abonnement ohne Werbe-Tracking war daher eine der gängigen Alternativen, um Nutzern eine Auswahl im Sinne der DSGVO zu bieten.

Aufgrund des DMA könnte dieser Ansatz aber untersagt werden. Datenschützer protestieren ohnehin gegen Metas Abo-Angebote.

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