Nach Movie2k.to-Beschlagnahmung: BKA verkauft Bitcoins – und lässt die Kurse fallen

Andreas Frischholz
338 Kommentare
Nach Movie2k.to-Beschlagnahmung: BKA verkauft Bitcoins – und lässt die Kurse fallen
Bild: Pexels

Deutsche Behörden sollen mitverantwortlich für die fallenden Bitcoin-Kurse in den letzten Monaten sein, berichtet CBNC. Der Grund: Seit Wochen verkauft das Bundeskriminalamt (BKA) Bitcoins, die im Rahmen des Movie2k.to-Verfahrens sichergestellt worden sind.

Bereits im Juni wurde ein Handel mit 900 Bitcoins im Wert von 52 Millionen US-Dollar registriert. In den letzten Tagen folgten dann weitere Transaktionen. Letzte Woche waren es 3.000 Bitcoins für rund 172 Millionen US-Dollar. An diesem Montag veräußerte das BKA nochmals 2.738 Bitcoins für rund 155 Millionen US-Dollar.

Angesichts des täglichen Handelsvolumens mit Bitcoins, das laut einem Welt-Bericht zwischen 3,4 Milliarden US-Dollar und 10 Milliarden US-Dollar pro Tag liegt, sind die Werte noch vergleichsweise gering. Doch diese wären bereits ausreichend, um die Marktstimmung zu beeinflussen, sagte der CoinShares-Analyst James Butterfield zu CNBC.

Zudem hat das BKA noch Reserven. Selbst mit den Verkäufen der letzten Wochen sind laut CNBC noch 32.488 Bitcoins im Wallet des BKA, die nach dem heutigen Kurs rund 1,9 Milliarden US-Dollar wert sind.

Das BKA-Verfahren ist zudem nicht das Einzige, das den Kurs beeinflusst. Infolge der Mt.Gox-Pleite im Jahr 2014 verkauft der Insolvenzverwalter derzeit Bitcoins, um die Erlöse an ehemalige Kunden auszuschütten.

Notverkäufe als Schutz vor Krypto-Spekulationen

Das illegale Streaming-Portal Movie2k.to wurde bis 2013 betrieben, die Vorwürfe gegen die Betreiber lauten gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche. Durch die Einnahmen, die unter anderem aus Werbung und Abo-Fallen stammen, hatten diese die Mittel, um die fast 50.000 Bitcoins zu erwerben. Diese sind nun beim BKA gelandet, weil einer der Verdächtigen – der derzeit noch in U-Haft sitzt – im Januar dieses Jahres das entsprechende Wallet freiwillig an das Landeskriminalamt Sachsen sowie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ausgehändigt hat.

Verfügungsberechtigt über das Krypto-Vermögen ist auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Das Wallet, über das die Transaktionen laufen, verwaltet aber das BKA, heißt es in einem Bericht der Welt, der noch weitere Hintergründe zu dem Verfahren beschreibt.

Demnach dürfen deutsche Behörden die Bitcoins veräußern, weil es sich um Notverkäufe handelt. Die sind möglich, wenn befürchtet wird, dass illegal erworbenes Vermögen erheblich an Wert verliert. Im Fall der Kryptowährungen ist das naheliegend. Die Preisentwicklungen gelten als äußerst volatil, vor allem bei einem langen Gerichtsverfahren besteht so die Gefahr, wie sich der Kurs in den nächsten Jahren entwickelt.

Solche Notverkäufe müssen aber von einem Gericht abgesegnet werden. Und das Geld landet auch nicht in der Staatskasse oder wird an Geschädigte verteilt, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. In der Zwischenzeit liegt es auf einem neutralen Behördenkonto.

Die Behörden wollen sich selbst nicht zu dem Verfahren äußern. „Das Verfahren zum Umgang mit den sichergestellten Bitcoins ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit keine weiteren Auskünfte hierzu erteilt werden“, erklärte die Generalanwaltschaft Dresden auf Anfrage der Welt.