Nebenkostenprivileg: NetCologne und LEG Wohnen sollen Kabelverträge aufzwingen
Nachdem das Nebenkostenprivileg seit dem 1. Juli 2024 weggefallen ist, dürfen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Die Verbraucherzentrale NRW wirft NetCologne und LEG Wohnen jetzt aber vor, den Kabelanschluss ohne wirksamen Vertragsschluss bei den Mietern abzurechnen.
Verbraucherzentrale fordert Abgabe einer Unterlassungserklärung
Das hat die Verbraucherzentrale NRW dazu veranlasst, die LEG Wohnen NRW GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Die von den Verbraucherschützern abgemahnten Unternehmen haben nun die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben und das nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrige Verhalten einzustellen.
Vermieter konnten Kosten auf Mieter umlegen
Hintergrund ist ein Rundschreiben, in dem die Wohnungsgesellschaft und der Telekommunikationsanbieter die Mieter zum einen über das Ende des Nebenkostenprivilegs, zum anderen aber auch über den automatischen Erhalt eines TV-Einzelnutzungsvertrags informieren. Das ist seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs aber nicht mehr ohne Zustimmung des Mieters erlaubt. Zuvor konnten Vermieter über das Nebenkostenprivileg die Kosten für TV-Kabelanschlüsse über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen – unabhängig davon, ob der Anschluss überhaupt genutzt wurde oder nicht.
Mieter können Kosten sparen
Seit dem 1. Juli haben Mieter allerdings die freie Wahl, ob und wie sie einen TV-Empfang in der Wohnung nutzen möchten. Wer weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchte, muss einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Für andere Empfangsarten, wenn der Kabelanschluss nur für das Internet oder wenn überhaupt kein Fernsehen mehr in der Wohnung genutzt wird, kann man sich durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs seit 1. Juli die zuvor dafür anfallenden monatlichen Kosten sparen.
Mieter automatisch auf neue TV-Einzelnutzungsverträge umzustellen, widerspricht demnach der Intention des Wegfalls, so zumindest sieht es die Verbraucherzentrale NRW.
Was nach einem kundenfreundlichen Service klingt, ist in Wahrheit ein untergeschobener Vertrag. Verbraucher:innen haben mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs die Wahl, ob und wie sie TV-Angebote nutzen möchten. Ohne ihre aktive Zustimmung können Kabel-Verträge nicht einfach fortgeführt werden.
Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW
Mieter sollen Vertragsabschluss widersprechen
In ihrem Rundschreiben erklären LEG Wohnen und NetCologne hingegen, dass sich Verbraucher „bequem zurücklehnen können und selbst keinen eigenen Vertrag abschließen“ müssen. „Sie müssen sich also um nichts kümmern“, heißt es weiter. Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einverstanden ist, sollte den Anbieter oder seine Vermieter kontaktieren und dem Vertragsabschluss widersprechen, empfehlen die Verbraucherschützer. Nach deren Auffassung liegt außerdem kein wirksamer Vertragsabschluss vor, sodass auch keine Zahlungsverpflichtung für Betroffene entstehe. Sollte aufgrund eines noch bestehenden Lastschriftmandates Geld abgebucht werden, können Betroffene es zurückbuchen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.