Preisbindung bei Fritz!Box: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen AVM
Das Bundeskartellamt verhängt ein Bußgeld in Höhe von 16 Millionen Euro gegen AVM, da man es als bewiesen ansieht, dass der Hersteller der in Deutschland marktführenden Fritz!Box-Router die Preise im Elektronikhandel unerlaubt vorgegeben hat.
Das Bundeskartellamt hat das Bußgeld gegen AVM wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt. Eingeleitet wurde das Verfahren nach einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im Februar 2022.
Das Bundeskartellamt wirft AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben, indem man sich mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen trotz des Verbots der Preisbindung abgestimmt habe. Mitarbeiter von AVM hätten mitunter sowohl Mindestverkaufspreise gefordert als auch Verkaufspreise mit den Händler abgesprochen. Hierdurch ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes der Preiswettbewerb eingeschränkt worden.
Um die Preise im Handel zu beobachten, habe AVM sogar mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software eingesetzt, um dann gezielt „Abstimmungsmaßnahmen“ mit den Händlern einleiten zu können, wenn der Verkaufspreis unter dem von AVM geforderten Zielpreis lag. Viele Händler sollen nach Interventionen von AVM die Preise wieder erhöht haben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sieht in dem verhängten Bußgeld auch ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind somit auch bereits rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler wurden hingegen keine Bußgelder verhängt.