Entwurf für BKA-Gesetz: Heimliche Wohnungseinbrüche, um Staatstrojaner zu installieren

Update Andreas Frischholz
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Entwurf für BKA-Gesetz: Heimliche Wohnungseinbrüche, um Staatstrojaner zu installieren
Bild: PxHere | CC0 1.0

Um den Staatstrojaner auf Geräten von Verdächtigen installieren zu können, soll das Bundeskriminalamt (BKA) bald die Möglichkeit erhalten, heimlich Wohnungen betreten zu können. Eine entsprechende Reform für das BKA-Gesetz plant das Bundesinnenministerium.

Von den Plänen berichten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und die Taz. Demnach beinhaltet der Gesetzentwurf sowohl „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) als auch das Recht, Wohnungen verdeckt durchsuchen zu dürfen. Für den Einsatz sollen aber hohe Hürden vorgesehen sein, im RND-Bericht ist von einer Ultima Ratio im Kampf gegen Terrorismus die Rede.

Bei der Quellen-TKÜ wird der Staatstrojaner verwendet, um ausschließlich die Kommunikation auf einem Gerät abzufangen. Bei der Online-Durchsuchung haben Ermittler das Recht, ein Smartphone oder PC vollständig zu infiltrieren.

Wenn Wohnungsdurchsuchungen stattfinden, muss die Polizei normalerweise den Beschuldigten über die Straftat informieren und mitteilen, was man finden will. Dafür ist ein Gerichtsbeschluss nötig. Ausnahmen sind bis dato lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

Erleichterung für die Staatshacker

Mit der neuen Regelung soll dem BKA nun die Installation von Staatstrojanern erleichtert werden. Bislang sei das schwierig, heißt es im Bericht der Taz. Aktuell versuchen es Polizeibehörden etwa, in dem sie E-Mails mit manipulierten Anhängen versenden. Das gehe aber auch nur, wenn Behörden die passende Trojaner-Software für das jeweilige Gerät haben.

Schneller und technisch einfacher ist das Aufspielen eines Staatstrojaners hingegen, wenn Behörden das Gerät in den Händen halten. Laut dem Entwurf handele es sich daher um eines der „wirksamen und modernen Instrumente“, die das BKA zur Gefahrenabwehr beim Terrorismus benötige. Das bestätigte auch Konstantin von Notz, Sicherheitspolitiker und stellvertretender Vorsitzender der Grünen-Fraktion, verwies aber gegenüber dem RND auch auf den Rechtsrahmen. „Gleichzeitig ist völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann“, so von Notz.

Neu ist so ein Gesetz nicht. Laut Taz hat Mecklenburg-Vorpommern eine solche Regelung seit 2020 im Landespolizeigesetz verankert.

Bürgerrechtler kritisieren Vorstoß

Bürgerrechtler kritisieren das Vorgehen. Constanze Kurz, unter anderem Sprecherin des Chaos Computer Club (CCC), schreibt in einem Kommentar auf Netzpolitik.org, dass auch die neuen Gesetze nichts am grundsätzlichen Problem ändern: „Zu jedem Staatstrojaner gehört eine zugrundeliegende Schwachstelle, die ausgenutzt wird, um heimlich auf dem Computer spionieren zu können.“ Sicherheitslücken, die nicht geschlossen werden, gefährden aber die IT-Sicherheit für alle.

Der Bundesregierung wirft Kurz zudem vor, gegen die Pläne aus dem Koalitionsvertrag zu verstoßen. Ursprünglich sei die Ampel angetreten, um den Staatstrojaner einzugrenzen und IT-Sicherheitslücken offenzulegen. Selbst leichte Einschränkungen habe Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aber noch nicht gegen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) durchsetzen können.

Update

Der Vorschlag der Innenministerin trifft auch innerhalb der Regierung auf Widerstand. Gegenüber der Bild-Zeitung erteilte Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Interview dem Bestreben Faesers eine klare Absage.

Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben. Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht. Das wäre ein absoluter Tabubruch. Als Verfassungsminister lehne ich solche Ideen ab. Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.

Marco Buschmann, Bundesjustizminister