Historisches Urteil in den USA: Google droht Zerschlagung wegen illegalem Monopol
Parallel zu einem Kurseinbruch auf der Seite von Tech-Aktien hat ein Bundesgericht in den USA bei Google ein Monopol in der Onlinesuche festgestellt, das der Konzern illegal aufrechterhalten hat. Es ist die erste Entscheidung dieser Art seit dem Urteil gegen Microsoft im Jahr 2001.
Mit dem Urteil endet das seit 2020 laufende Verfahren, das im September vergangenen Jahres in Verhandlung ging, zuungunsten von Google, Tochter des Techkonzerns Alphabet. Das vollständige Urteil zu „U.S. et al. v. Google (2020)“ von Richter Amit P. Mehta in englischer Sprache gibt es unter anderem bei der New York Times.
Eindeutiges Urteil gegen Google
Das Urteil fällt eindeutig aus und bescheinigt dem US-Konzern die Ausübung eines illegalen Monopols im Bereich der Onlinesuche.
After having carefully considered and weighed the witness testimony and evidence, the court reaches the following conclusion: Google is a monopolist, and it has acted as one to maintain its monopoly.
Richter Mehta in seinem Urteil
Die Klägerseite, das Justizministerium der Vereinigten Staaten (DoJ), hat im Urteil größtenteils recht bekommen. Der Richter stellt etwa fest, dass Google mit Verträgen zur Standardsuchmaschine dem Wettbewerb geschadet hat und sich das Unternehmen so Zugang zu einem Wachstumspotenzial verschaffen konnte, das der Konkurrenz nicht zur Verfügung stand. Mehta urteilte ebenfalls, dass Google durch sein Monopol in der Lage war, mehr Geld für Werbung zu verlangen und so die Verträge zur Standardsuchmaschine zu finanzieren. Alleine an Apple hat Google im Jahr 2022 über 20 Milliarden US-Dollar für diese Zusammenarbeit gezahlt, wie offizielle Dokumente belegten. Beim DoJ zeigt man sich über diese Einschätzung zufrieden.
This victory against Google is a historic win for the American people. No company — no matter how large or influential — is above the law. The Justice Department will continue to vigorously enforce the antitrust laws.
Justizminister Merrick Garland
Google will kämpfen
Wie die New York Times weiter schreibt, hat der Richter in einigen kleineren Fällen Google allerdings auch zugestimmt. Der Konzern hat etwa Microsofts Bing nicht illegal ausgeschlossen.
Google hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, der Konzern teilt die Auffassung des Gerichts nicht.
This decision recognizes that Google offers the best search engine, but concludes that we shouldn’t be allowed to make it easily available, As this process continues, we will remain focused on making products that people find helpful and easy to use.
Kent Walker, President of Google Global Affairs
Strafe noch nicht festgelegt
Repressalien für das rechtswidrige Vorgehen hat der Richter zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgesprochen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Google entweder Geschäftspraktiken grundlegend ändern muss oder aufgespaltet wird, berichtet die New York Times. Mit einer Aufspaltung werden monopolistische Unternehmen in mehrere kleine unabhängige Unternehmen aufgegliedert, um einen fairen Wettbewerb wiederherzustellen.
Verstoß gegen Antitrust Act aus 1890
In den USA sind Monopole, die darauf abzielen, den Wettbewerb zu zerstören, gemäß dem Sherman Antitrust Act von 1890 und mehreren bestätigenden Urteilen des obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten illegal. Das Gesetz gibt dem Staat die Autorität, einen funktionierenden Markt wiederherzustellen und wurde ursprünglich wegen Monopolen in der Ölindustrie eingeführt.
Weitere Kartellverfahren gegen Apple und Meta
Dass der Antitrust Act nun erfolgreich vom Justizministerium gegenüber Google angewendet werden konnte, könnte weiteren Verfahren Rückenwind geben. Gegen den Techgiganten Apple liegt ebenfalls seit März dieses Jahres eine Klage wegen Wettbewerbsbehinderung vor. Zu den Vorwürfen zählen Praktiken, die Nutzer im Ökosystem fesseln und so ein Wechsel zu anderen Herstellern erschweren. Google erhielt eine ähnliche Anklage. Auch gegen Meta gibt es Kartellverfahren mit dem Vorwurf der Ausübung illegaler monopolistischer Praktiken. Zudem gibt es seit 2023 ein weiteres Verfahren gegen Google, dieses Mal mit dem Vorwurf eines Monopols bei Onlinewerbung.
Auch in der EU droht Ärger
Auf der europäischen Seite des Atlantiks droht unterdessen ebenfalls Ärger für Google, Apple und Co, denn den Unternehmen wird vorgeworfen, das Gesetz über digitale Märkte (DMA) nicht korrekt umzusetzen. Die Vorgaben aus Brüssel sollen den digitalen Wettbewerb stärken, Verzerrungen verhindern und damit monopolistischen Praktiken entgegenwirken. Die EU kann bei Feststellung eines Verstoßes empfindliche Strafen anordnen.
Brüssel hat unterdessen bereits im Jahr 2023 ein Verfahren gegen Google im Bereich der Onlinewerbung eingeleitet, auch hier wird Google das Ausnutzen einer monopolistischen Stellung vorgeworfen. US-Techkonzerne stehen damit nicht nur in den USA vor juristischen Herausforderungen und Urteilen die Onlinedienste in Zukunft stark verändern könnten.