Verträge untergeschoben: Verbraucherzentrale klagt gegen 1N Telecom GmbH
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters 1N Telecom GmbH erhoben. Hintergrund sind Verträge, die Anpassungen der Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom suggerieren. Tatsächlich handelt es sich um neue Verträge mit einem anderen Unternehmen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht von einer „perfiden Masche mit unzulässigen Methoden“, auf die Verbraucher immer wieder reinfallen würden. Mehr als 11.000 Beschwerden hätten die verschiedenen Verbraucherzentralen seit Anfang des letzten Jahres über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH erhalten. Allein im aktuell laufenden Jahr seien seit Januar 5.500 neue Beschwerden hinzugekommen.
Angebot für einen 24-Monats-Vertrag
Das Unternehmen soll Verbraucher mit einem Angebot für einen 24-Monats-Vertrag für Festnetz und DSL-Internet anschreiben. Die Schreiben würden Post der Deutschen Telekom und angepasste Vertragskonditionen suggerieren, tatsächlich unterschreibe man aber einen neuen Vertrag bei einem anderen Unternehmen. Vor allem ältere Menschen seien betroffen, wie zahlreiche Verbraucherbeschwerden zeigen würden.
420 Euro über Inkassofirma eintreiben
Problematisch: Den Verbraucherschützern zufolge bemerkten Betroffene diesen Umstand häufig erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Werde anschließend die Portierung der eigenen Telefonnummer verhindert, kündige 1N Telecom, fordere Schadensersatz in Höhe von 419,88 Euro und lasse das Geld auch von einer Inkassofirma eintreiben. Der vzbv hält die Regelung zur Vertragslaufzeit in den Verträgen für unwirksam und deswegen die Schadensersatzforderung für unberechtigt. 1N Telecom biete nur 24-Monats-DSL-Verträge an. Das sei nicht ausreichend: Es müsste zugleich ein Vertrag mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten von 1N Telecom angeboten werden.
1N Telecom bereits abgemahnt
Die 1N Telecom GmbH ist bereits von den Verbraucherschützern abgemahnt worden, das Unternehmen weigerte sich aber, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Als Konsequenz daraus wurde jetzt Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht. Auch die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt gehen gegen das Unternehmen vor.
Sammelklage wird geprüft
Geprüft wird außerdem eine Sammelklage. Betroffene werden gebeten, sich an einer Umfrage zu beteiligen. Die Ergebnisse will der vzbv nutzen, um eine Sammelklage gegen 1N Telecom zu prüfen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen gerichtlich erwirkt werden.