Cybercrime: BKA gelingt Schlag gegen digitale Geldwäscher

Michael Schäfer
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Cybercrime: BKA gelingt Schlag gegen digitale Geldwäscher
Bild: Alexandra_Koch | gemeinfrei

Dem Bundeskriminalamt ist offenbar ein bedeutender Schlag gegen digitale Geldwäscher gelungen, die sowohl herkömmliche Währungen als auch Kryptowährungen umgetauscht haben sollen. Im Zuge der Operation soll auch eine umfangreiche Infrastruktur mit zahlreichen gehosteten Exchange Services (Wechselstuben) abgeschaltet worden sein.

Große Infrastruktur stillgelegt

In einer groß angelegten Aktion haben die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA) insgesamt 47 Exchange Services vom Netz genommen. Diese Plattformen sollen es ermöglicht haben, Währungen ohne Registrierung und ohne Überprüfung von Identitätsnachweisen digital tauschen zu können. Das Angebot zielte laut BKA somit darauf ab, „schnell, einfach und anonym Kryptowährungen in andere digitale Währungen zu tauschen, um deren Herkunft zu verschleiern“.

Laut der Behörde dienen diese Wechselstuben der anonymen Finanztransaktionen und somit Geldwäsche und sind damit „einen der relevantesten Bausteine in der kriminellen Wertschöpfungskette des Phänomenbereichs Cybercrime“.

Wertvolle Informationen gesammelt

Im Rahmen der Aktion sicherten die ZIT und das BKA zudem umfangreiche Daten zu Nutzern und Transaktionen, die nun ausgewertet und die im Anschluss für weitere Ermittlungen herangezogen werden sollen. Diese Daten sind somit für die Ermittler eine wertvolle Quelle, um auch gegen die Nutzer der Plattformen vorgehen zu können.

Zu den Verdächtigen zählen unter anderem Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händler und Betreiber von Botnetzen, die erpresste Lösegelder oder andere kriminelle Einnahmen über diese Kanäle in den regulären Finanzkreislauf gebracht haben sollen.

Die Betreiber der abgeschalteten Exchange Services stehen nun unter dem Verdacht, Geldwäsche betrieben und kriminelle Handelsplattformen im Internet gemäß §§ 127, 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 StGB unterhalten zu haben. Durch mangelnde Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche sollen sie bewusst die Herkunft illegal erlangter Gelder verschleiert haben.

Nicht der erste große Schlag

Der jetzige Ermittlungserfolg ist nicht der erste des BKA im Bereich der Online-Geldwäsche. Bereits im März 2023 gelang es der Behörde, die sich in Deutschland befindliche Serverinfrastruktur des seinerzeit weltweit umsatzstärksten Krypto-Mixers im Darknet, „ChipMixer“, abzuschalten. Dabei wurden neben rund 7 Terabyte an Daten auch Bitcoin im damaligen Wert von etwa 44 Millionen Euro sichergestellt – die bis dahin größte Sicherstellung von Krypto-Werten durch das BKA.