Nächste Kartellklage gegen Google: Dieses Mal geht es um Machtmissbrauch bei der Online-Werbung
In den USA startet heute das zweite Kartellverfahren gegen Google. Bei dieser Klage, die wie das Suchmaschinen-Verfahren vom amerikanischen Bundesjustizministerium (Department of Justice, DOJ) eingereicht wurde, geht es um das Online-Werbegeschäft.
Monopol bei Online-Werbung?
Der Vorwurf lautet: Auch im Online-Werbegeschäft habe Google eine Monopolstellung, die der Konzern mit unlauteren Mitteln aufrechterhält. Laut dem DOJ erfolge das, indem Google verschiedene Bereiche des Werbegeschäfts so verknüpft habe, dass Unternehmen das Ökosystem praktisch nutzen müssen. Dieses umfasst Werbe-Netzwerke, die Tools sowie Marktplätze wie Google AdX, berichtet The Verge.
Bei dem Aufbau dieses Wettbewerbsvorteils profitierte Google von der Dominanz im Suchmaschinengeschäft. Die Übernahme von DoubleClick im Jahr 2009 verstärkte diese Tendenz, bis Google alle Seiten des Werbemarktes kontrollierte – und diese Position dann ausnutzen konnte.
Google selbst bestreitet die Vorwürfe. Der Konzern würde lediglich effiziente Tools anbieten, von denen sowohl Werbetreibende als auch Verlage profitieren würden. Dem DOJ wird vorgeworfen, keinen realistischen Blick auf einen Markt zu haben, der von einem starken Wettbewerb geprägt sei.
Komplexer Fall mit technischen Details
Laut Rebecca Haw Allensworth, Professorin für Kartellrecht an der Vanderbilt Law School, sei der Fall für die Regierung nicht leicht zu gewinnen. Die Materie sei komplex; am Ende werde es um Details wie Googles Umgang mit technischen Verfahren wie Header Biding gehen, so Allensworth zu The Verge.
Das unterscheidet dieses Kartellverfahren auch von der Suchmaschinen-Klage. Dort waren die Vorwürfe vergleichsweise simpel.
Google musste Schlappe bei Suchmaschinen-Urteil einstecken
Im ersten Verfahren zwischen dem DOJ und Google ging es um die Frage, ob Google illegale Abkommen nutzt, um die Konkurrenz im Suchmaschinengeschäft zu benachteiligen. Dieses Kartellverfahren war für die Wettbewerbshüter ein Erfolg. Die Richter kamen in dem Urteil zu dem Schluss, dass Google eine marktbeherrschende Position hat und dieses Monopol mit illegitimen Mittel verteidigt.
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Konkret geht es um die sogenannten Default-Abkommen, die Google mit Browser-Anbietern, Smartphone-Herstellern und Netzbetreibern abgeschlossen hat. Diese stellen sicher, dass Google bei den Suchmaschinen standardmäßig als Default-Suche eingestellt ist. Google lässt sich das einiges kosten. Allein Apple soll im Jahr 2022 mehr als 20 Milliarden US-Dollar erhalten haben, die Mozilla Foundation hat für die Suchmaschinen-Einstellungen im Firefox rund 500 Millionen US-Dollar erhalten.
Welche Konsequenzen das Urteil hat, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Google hat ohnehin Berufung eingelegt.
Zweites Kartellverfahren läuft über Wochen
Das zweite Kartellverfahren wird ebenfalls einige Wochen dauern. Aussagen müssen insbesondere Mitarbeiter von Google, vor Gericht werden aber auch Vertreter von Online-Werbefirmen wie Trade Desk und Comcast sowie von Verlagen wie News Corp und Gannett erwartet.