Survival mit Pokémon: Nintendo verklagt Palworld-Entwickler Pocketpair jetzt doch

Jan-Frederik Timm
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Survival mit Pokémon: Nintendo verklagt Palworld-Entwickler Pocketpair jetzt doch
Bild: Pocketpair

Nintendo hat sich Zeit gelassen, es am Ende aber doch getan: Der Pokémon-Erfinder aus Japan verklagt Palworld-Entwickler Pocketpair, ebenfalls aus Japan, für dessen Überraschungshit Palworld. Nintendo beruft sich dabei allerdings nicht auf Urheberrechtsverletzungen, sondern wirft Pocketpair Patentrechtsverletzungen vor.

Pocketpair soll Patente verletzt haben

Nintendo werde grundsätzlich alle notwendigen Mittel ergreifen, um das eigene Urheberrecht, darunter auch die Marke Nintendo als solche, zu schützen, heißt es im Statement.

Nintendo will continue to take necessary actions against any infringement of its intellectual property rights including the Nintendo brand itself, to protect the intellectual properties it has worked hard to establish over the years.

Auch wenn Palworld, der erste Spiele-Hit des Jahres 2024, direkt zum Start von vielen Spielern als „Survival-Shooter mit Pokémon“ bezeichnet wurde und vielerorts eine Urheberrechtsklage erwartet wurde, hat Nintendos Rechtsabteilung nach mehrmonatiger Prüfung einer Patentrechtsklage offensichtlich mehr Erfolgsaussichten eingeräumt.

This lawsuit seeks an injunction against infringement and compensation for damages on the grounds that Palworld, a game developed and released by the Defendant, infringes multiple patent rights.

Um welche Patente es sich handelt, lässt das von Nintendo zusammen mit The Pokémon Company veröffentlichte Statement offen. Nintendo will über den Rechtsweg erwirken, dass es Pocketpair per einstweiliger Verfügung verboten wird, weiter gegen Patente zu verstoßen, und verlangt Schadensersatz.

Pocketpair bedauert die Entscheidung

Palworld-Entwickler Pocketpair bedauert Nintendos Entscheidung und gibt an, bisher nicht über mutmaßlich verletzte Patente informiert worden zu sein. Das „kleine Indie-Studio“ mit Sitz in Tokio werde nun viel Zeit in die gerichtliche Auseinandersetzen investieren müssen, die für die Weiterentwicklung des Titels nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

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