Gigabyte Aero 14 - Verlust von Gewährleistung/Garantie beim öffnen?

Kettenhunt

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steht oben. Zwecks Austausch SSD.
 
Gewährleistung darf man Dir nicht verwehren. Garantie aber schon. Und wenn das Ding ein Garantiesiegel hat, dann wird GigaByte auch keinerlei Garantie mehr geben.
 
Der Endkunde darf zwecks Aufrüsten den PC (oder Laptop an der dafür vorgesehenen Wartungsklappe) öffnen ohne Garantieverlust. Nur darf durch den Einbau oder Austausch kein Defekt entstehen.

Urteile gab es darüber bereits in den 90ern, da ging es um Aufrüstung des RAMs oder Einbau einer Soundkarte oder CD-ROMs durch den Kunden. Ans Gehäuse angeklebte Garantiesiegel sind unwirksam.
 
Und wieder das durcheinander werfen von Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung dem Händler gegenüber darf nicht verwehrt werden. Und natürlich auch nur, wenn der Schaden nicht durchs öffnen passierte.

Aber die Garantie kann verwehrt werden. Die Bedingungen für die Garantie gibt nur einer vor. Und das ist der Hersteller. Der kann sie ausschließen. Und das ist rechtlich absolut in Ordnung. Garantie eines Herstellers ist hier in DE bei so einem Kauf via Retail Markt eine freiwillige Leistung. Dem Endkunden gegenüber.
 
Ganz so einfach ist das auch nicht was Blubbs da so schreibt ...

Wenn es eine Garantie gibt so muss sie ja auch festgelegt werden was sie umfasst. Der Hersteller kann dann nicht einfach die Garantie fallen lassen wenn es hart auf hart kommt.

Und die Garantiesiegel an PC´s sind ja fast schon alle weg und nicht wie damals bei mir mitten auf der CPU ... wow da wurde aus einem SX 16 ein SX 20 gemacht und schön überklebt.
 
Vindoriel schrieb:
Urteile gab es darüber bereits in den 90ern, da ging es um Aufrüstung des RAMs oder Einbau einer Soundkarte oder CD-ROMs durch den Kunden. Ans Gehäuse angeklebte Garantiesiegel sind unwirksam.

Gibt es dazu Einzelnachweise? Demzufolge könnten dann 2 Modelle die potenzielle Nachfolge antreten.
 
Also bei MSI ist es total egal, ob das Garantiesiegel gebrochen ist und das Gerät ggf. sogar auf/umgerüstet wurde. Solange bei den Arbeiten nichts beschädigt wurde, ist da alles i.O.

Ich habe sogar schon Geräte zu MSI geschickt, wo weder die originale CPU noch die originale GPU vorhanden war... da es sich bei dem Garantiefall eh um ein Gehäuseproblem handelte, spielte es keine Rolle. Die CPU wurde sogar noch von MSI getestet, da es sich um eine Engineering Sample CPU handelte.

Daher, rufe einfach mal an bei Gigabyte und erkundige dich dort direkt.
 
Kettenhunt schrieb:
Gibt es dazu Einzelnachweise? Demzufolge könnten dann 2 Modelle die potenzielle Nachfolge antreten.
Da müsstest Du jetzt das machen, was ich machen müsste... Recherchieren...
Tip: In einer PC-Welt von 94 bis 95 (vielleicht noch 95+1) steht das Urteil drin...
 
Auch der Artikel wird sich um die Gewährleistung gedreht haben, nicht um die Garantie. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, die Garantiebedingungen gibt eben der Hersteller vor. Und in welchen Fällen er sie leistet, kann man bei ihm nachlesen oder es nachfragen. GigaByte wird da schon Auskunft geben.

Garantie und Gewährleistung sind eben zwei sehr unterschiedliche Dinge.
 
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, die Garantiebedingungen gibt eben der Hersteller vor. Und in welchen Fällen er sie leistet, kann man bei ihm nachlesen oder es nachfragen.
Allerdings dürfen die Bedingungen nicht rechtswidrig sein. Und wenn es Urteile bezüglich Aufrüsten während der Garantie gibt, dann muss auch der Garantiegeber sich nach richten.
 
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Grundsätzlich gehst Du mit dem Hersteller keinen Vertrag ein. Du gehst mit dem Verkäufer einen Vertrag ein. Und der ist für die Gewährleistung zuständig. Garantiebedingungen können so nicht wirklich rechtswidrig sein. Du hast eben mit dem Hersteller keinerlei Vertrag.

Dir ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht so klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und nein das kommt einfach auch auf den Hersteller drauf an.

Manche geben die volle Garantie nur wenn man das kleine Garantiekärtchen voll ausgefüllt zurückschickt und sich und sein Produkt registriert. ( was ja einem Vertrag nahe kommt )

Andere geben die volle Garantie einfach über den Kaufbeleg, andere einfach so aus Kulanz.

Einfach Pauschalisieren kann man da gar nichts.

Weiterhin ist das mit der erloschen Gewährleistung schon viel älter. Bezieht sich hier auf Foto / Video / Fernseher ... aber das kann bei PC´s genauso angewand werden.

https://www.jurion.de/urteile/bgh/1979-11-28/viii-zr-317_78/

Was es hier z.B. auch wurde ...

https://openjur.de/u/150591.html
 
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Natürlich können auch Garantie Bedingungen rechtswidrig sein. Es wird ja mit der Garantie geworben. Die ist also Teil des Produktes und kann nicht einfach nach Gutdünken verweigert werden.
Auch nicht mit irgendwelchen Klauseln. Das Urteil bzgl dem Siegel bezog sich durchaus auf die Garantie.
Genauso sind Klauseln die besagen es muss mit ovp eingeschickt werden, nicht gültig.
 
Nachdem was hier pauschal so geschrieben wurde, könnte man dies durchaus wagen. Im Streitfall hab ich ne Rechtsschutzversicherung und Google hilft auch bei Rechtlichen Fragen. Danker erstmal für die Mühen.
 
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