Kettenhunt
Lt. Commander
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steht oben. Zwecks Austausch SSD.
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Vindoriel schrieb:Urteile gab es darüber bereits in den 90ern, da ging es um Aufrüstung des RAMs oder Einbau einer Soundkarte oder CD-ROMs durch den Kunden. Ans Gehäuse angeklebte Garantiesiegel sind unwirksam.
Da müsstest Du jetzt das machen, was ich machen müsste... Recherchieren...Kettenhunt schrieb:Gibt es dazu Einzelnachweise? Demzufolge könnten dann 2 Modelle die potenzielle Nachfolge antreten.
Allerdings dürfen die Bedingungen nicht rechtswidrig sein. Und wenn es Urteile bezüglich Aufrüsten während der Garantie gibt, dann muss auch der Garantiegeber sich nach richten.Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, die Garantiebedingungen gibt eben der Hersteller vor. Und in welchen Fällen er sie leistet, kann man bei ihm nachlesen oder es nachfragen.