Die Abmahnungen wg. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beanstanden regelmäßig nicht das Streamen bzw. den Download sondern das (unbemerkt) damit verbundene Uploaden und Veröffentlichen eines geschützten Werkes.
Um dieses Uploaden geht es mir. Ich stelle hierzu mal 2 Behauptungen auf in der Hoffnung, dazu Eure klare Entscheidung zu erhalten.
A) Das Uploaden erfolgt „aktiv“
Ein Uploaden erfolgt nur, wenn man auf seinem PC entspr. Filesharinggrogramme installiert oder seinen Browser durch Erweiterungen hochgerüstet hat - z. B. zum Torrentclient. Indem ich diese zusätzliche Software benutze, schiebe ich aktiv den Download an.
B) Das Uploaden kann „passiv“ erfolgen
Auch wenn der eigene PC völlig „sauber“ ist, also keine wie unter A) beschriebene Software installiert ist, kann man das Uploaden allein dadurch auslösen, dass man in der Tauschbörse auf den Button „Download“ oder auf das Start-Dreieck drückt. Das ist im Programm der Tauschbörse so eingerichtet.
A oder B? Oder beides?
Und noch eine (vielleicht blöde) Zusatzfrage: Was heißt denn eigentlich „Veröffentlichung“? Das Werk, das man sich in der Tauschbörse ansieht, ist doch schon öffentlich. Wohin geht denn der neuerliche Upload? Wer ist denn der Empfänger?
Um dieses Uploaden geht es mir. Ich stelle hierzu mal 2 Behauptungen auf in der Hoffnung, dazu Eure klare Entscheidung zu erhalten.
A) Das Uploaden erfolgt „aktiv“
Ein Uploaden erfolgt nur, wenn man auf seinem PC entspr. Filesharinggrogramme installiert oder seinen Browser durch Erweiterungen hochgerüstet hat - z. B. zum Torrentclient. Indem ich diese zusätzliche Software benutze, schiebe ich aktiv den Download an.
B) Das Uploaden kann „passiv“ erfolgen
Auch wenn der eigene PC völlig „sauber“ ist, also keine wie unter A) beschriebene Software installiert ist, kann man das Uploaden allein dadurch auslösen, dass man in der Tauschbörse auf den Button „Download“ oder auf das Start-Dreieck drückt. Das ist im Programm der Tauschbörse so eingerichtet.
A oder B? Oder beides?
Und noch eine (vielleicht blöde) Zusatzfrage: Was heißt denn eigentlich „Veröffentlichung“? Das Werk, das man sich in der Tauschbörse ansieht, ist doch schon öffentlich. Wohin geht denn der neuerliche Upload? Wer ist denn der Empfänger?