Vielleicht ist das eine etwas dumme Frage, aber angenommen jemand hat ne Goldmünze und will die verkaufen muss der dann nen Kaufbeleg vorweisen, weil man andernfalls Steuern zahlen muss? Ich hab gelesen wenn man binnen 1 Jahr verkauft muss man Steuern zahlen, aber wie soll man beweisen, ob man ne Münze schon länger hat?
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1 Jahr Frist beim Verkauf von Gold
- Ersteller kronen
- Erstellt am
Wenn ich Gold billig kaufe und teuer verkaufe erziele ich Spekulationsgewinne, und diese sind meines Wissens von der Abgeltungssteuer betroffen. Wäre ja noch schöner.... Was ist denn an Spekulationsgewinnen mit Gold anders als an Spekulationsgewinnen mit Aktien/Fonds?!
Also meines wissens wird der Goldkauf unter ner bestimmten Menge nicht vermerkt.
Spielt also keine Rolle.
Oder gibts Du wenn Du im Jahr 100 € über alten Kram aus m Keller bei ebay gemacht hast, daß auch beim Finanzamt an?
Wenn Du natürlich im großen damit spekulierts sieht es anders aus.
Spielt also keine Rolle.
Oder gibts Du wenn Du im Jahr 100 € über alten Kram aus m Keller bei ebay gemacht hast, daß auch beim Finanzamt an?
Wenn Du natürlich im großen damit spekulierts sieht es anders aus.
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Solange wir von physischem Gold reden fällt die Abgeltungssteuer überhaupt nicht an. Ebenfalls einkommensteuerfrei bleibt das Edelmetall auch dann, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt und du erst danach verkaufst. Innerhalb eines Jahres wäre ein Verkauf und damit der Gewinn daraus, jedoch einkommensteuerpflichtig, sobald er die Freigrenze von 600 Euro übersteigt.
Nachzulesen in "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" herausgegeben vom BMF am 22.12.2009.
Nachzulesen in "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" herausgegeben vom BMF am 22.12.2009.
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Das frag mal das Bundesfinanzministerium, da konnte mir bisher niemand eine zufriedenstellende Erklärung liefen.
Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei, Silbermünzen nur bedingt bzw. eingeschränkt und bei Platin, Palladium und Silberbarren fällt der volle Satz an. Verwirrend, verwirrend....
Anlagegold ist mehrwertsteuerfrei, Silbermünzen nur bedingt bzw. eingeschränkt und bei Platin, Palladium und Silberbarren fällt der volle Satz an. Verwirrend, verwirrend....
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Wer sind denn bitte "die" und warum sollten "die" das denn in der derzeitigen Situation überhaupt verbieten? Genauso gut könntest du fragen, was ich mache, wenn das Fliegende Spaghettimonster zum Fenster hereingeschwebt kommt und meinen unbedingten Gehorsam fordert oder es verwandelt mich in Bolognese.
Was soll dann sein?
Schußwaffen sind für Ottonormalbüger auch verboten.
Trotzdem gibts noch n paar "Landser" die ihre alten Waffen nicht abgegeben haben.
Die Rede war doch von einer oder einigen wenigen Goldmünzen und nicht nen Lagerraum mit 3 Tonnen Gold voll zu machen.
Schußwaffen sind für Ottonormalbüger auch verboten.
Trotzdem gibts noch n paar "Landser" die ihre alten Waffen nicht abgegeben haben.
Die Rede war doch von einer oder einigen wenigen Goldmünzen und nicht nen Lagerraum mit 3 Tonnen Gold voll zu machen.
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