1 Jahres Vertrag : 6 Monate Probezeit - Gehalt?

K

Klonky

Gast
Servus,


Ein alter Kollege kam gerade auf mich zu und hat mich was gefragt, dass mir nicht so bekannt ist. Folgende Situation:

Er hat nun nach sehr langer Zeit seine Ausbildung endlich fertig - Hat länger gedauert als geplant, er ist schon 26 - Nun hat er einen Job bekommen, aber einen befristeten Vertrag auf 1 Jahr. Gleichzeitig hat er dazu 6 Monate Probezeit.

Nun hat er mich gefragt, ob das üblich ist nun in der IT Dienstleisterbranche, da die wenigstens angeblich nur noch unbefristete Verträge ausgeben. Gleichzeitig wollte er wissen, ob er nach dem Jahr dann direkt höheres Gehalt "verlangen" kann, oder ob es automatisch erhöht wird. Es muss ja ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.

Ich kenn das nur als unbefrister Arbeitsvertrag und der ist dann erstmal fest. Das Modell mit unbefristet und danach neu verhandeln ist mir garnicht so geläufig.

Habt ihr Erfahrung dazu? Würde mich sehr interessieren!
 
Allgemeingültige Aussagen kann man dazu nicht machen, da das voll und ganz im Ermessen der Firma liegt. Bei mir in der Firma war es so, dass Azubis erst mit befristeten Vertrag (allerdings 3 Monate Probezeit) und reduziertem Gehalt übernommen wurden. Nach einem Jahr stieg dann das Gehalt auf das normale Niveau der Firma. Muss man nicht gut finden, aber dann bleibt einem nur übrig sich woanders nen Job zu suchen.
 
Das kenne ich auch so. Er kam aus der Ausbildung und ist neu in der Firma dort. Aber er hatte auch 2 andere Zusagen, die beide auch das Model verfolgen.

Nun wird er aber ordentlich "weitergebildet" dort. Deshalb denke ich nicht, dass sie einfach so Leute nach dem Jahr rausschmeißen. Darüber macht er sich am meisten Sorgen, so wie es sich anhört.
 
kann nat. passieren und 6 Monate Probezeit sind viel aber im gesetzlichen Rahmen.
 
Moment, habe ich das richtig verstanden: der AG bietet ihm einen 1-jährigen Vertrag an und zur Verhandlung ob er nach dem Jahr weiter arbeiten darf will er nach einer Gehaltserhöhung fragen?
Hut ab, ich bin mir nicht sicher, ob man noch einen größeren Fehler machen kann..........na ja, man könnte den Chef schlagen, oder Waren / Inventar klauen aber sonst, fällt mir nicht viel schlimmeres ein.

Deshalb denke ich nicht, dass sie einfach so Leute nach dem Jahr rausschmeißen. Darüber macht er sich am meisten Sorgen, so wie es sich anhört.
dann macht das mit der Gehaltserhöhung ja noch mehr Sinn.........
 
Vielleicht etwas falsch ausgedrückt:

Der AG bietet jedem neuen Mitarbeiter einen 1-Jährigen Vertrag an. Sie geben allgemein keine Unbefristeten Verträge mehr aus, damit man sich beide Seiten 1 Jahr lang ein Urteil bilden können. Danach wird eben von beiden seiten (AN und AG)entschieden, ob man das ganze weiterverfolgen möchte. So habe ich das zumindst von ihm Verstanden.

Und nach dem Jahr wird eben ein Unbefrister Vertrag aufgesetzt und dort soll man dann eine Gehaltserhöhung aushandeln können... Bietet sich ja auch zu dem Zeitpunkt an.


Laut seinen Informationen ist nach dem Jahr niemand wegen dem AG rausgefolgen. Eher hat der AN gesagt, er möchte dort nicht arbeiten. Man möchte eben dem AN die Möglichkeit geben, nach einem Jahr selbstständig zu gehen ohne gekündigt zu werden oder selbst zu kündigen. Ganz simples Prinzip.


Laut seinen Informationen steckt der AG auch viel Geld/Zeit in ihn um ihn/andere AN zu schulen.


Am Rande: der AG hat 200 Mitarbeiter. Um ca 50 Mitarbeiter gewachsen die letzten 2 Jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lars_SHG schrieb:
Moment, habe ich das richtig verstanden: der AG bietet ihm einen 1-jährigen Vertrag an und zur Verhandlung ob er nach dem Jahr weiter arbeiten darf will er nach einer Gehaltserhöhung fragen?
Hut ab, ich bin mir nicht sicher, ob man noch einen größeren Fehler machen kann..........na ja, man könnte den Chef schlagen, oder Waren / Inventar klauen aber sonst, fällt mir nicht viel schlimmeres ein.


dann macht das mit der Gehaltserhöhung ja noch mehr Sinn.........


Lars alles was ich von dir bis jetzt gehört habe war jedes mal sinngemäß ein: "Gott sind die Leute alle dumm."
Konstruktive Dinge hab ich von dir bis jetzt noch nie gelesen.
Aber das ist ein anderes Thema.


Zum Thema.

Klonky schrieb:
Der AG bietet jedem neuen Mitarbeiter einen 1-Jährigen Vertrag an. Sie geben allgemein keine Unbefristeten Verträge mehr aus, damit man sich beide Seiten 1 Jahr lang ein Urteil bilden können. Danach wird eben von beiden seiten (AN und AG)entschieden, ob man das ganze weiterverfolgen möchte.

Meiner Meinung nach ist das genau der richtige Moment um über das Gehalt zu reden.
Denn da weis der AG am besten was der AN leistet und umgekehrt.
Es ist nichts dabei, mal Gehaltsforderungen zu stellen solange sie sich in einem Rahmen bewegen welcher vertretbar ist.

Klonky schrieb:
Laut seinen Informationen steckt der AG auch viel Geld/Zeit in ihn um ihn/andere AN zu schulen.

Gerade das zeigt ja auch, dass es dem AG wichtig ist seine Mitarbeiter zu halten.
Wie schon gesagt, man kann ruhig nach einer Erhöhung fragen, allerdings nicht zu dreist.
 
Ein halbes Jahr Probezeit ist heutzutage fast schon Standard. Das ist aber auch genug um herauszufinden ob das Arbeitsverhätniss Zukunft hat.
Das der Vertrag aber auch noch auf ein Jahr (wahrscheinlich sachgrundlos) befristet ist lässt dem AG die Möglichkeit den AN dann einfach nach einem Jahr nachhause zu schicken.

Für den AN hat das keine Vorteile. Das er dann nach einem Jahr gehen kann und nicht kündigen muss ist Schwachsinn.
Für den AN ist eine eigene Kündigung bei der weiteren Jobsuche nicht gerade von Nachteil.
Dagegen muss der AN eben befürchten nach einem Jahr (bzw. bereits davor) wieder ohne Job dazustehen und erneut auf Stellensuche zu gehen. Die Verhandlungsposition beim Thema Gehalt wird dadurch auch nicht gerade gestärkt wie hier schon angemerkt wurde.

Alles in allem nur von Vorteil für den AG und nicht gerade ein Vertrauensbeweis.
Wenn der AG nicht im Zweifel von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte den AN nach einem Jahr wieder heim zu schicken würde er unbefristete Verträge anbieten. Man sollte nicht alles glauben was einem da vom AG erzählt wird.
 
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