1 Monat Arbeitslos bei Jobwechsel -> was muss ich bei wem melden?

flashbox

Ensign
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März 2013
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Hallo zusammen,

ich bin bald einen Monat arbeitslos. Das kommt durch einen Jobwechsel zustande. Da ich erst seit <2 Jahren im Berufsleben bin und zum ersten mal in diese Situation komme, arbeitslos zu sein, wollte ich fragen, was ich da denn genau tun muss? Muss ich mich überhaupt beim Arbeitsamt als arbeitslos melden wenn ich eh kein ALG bekomme? Muss ich das meiner Krankenkasse melden?

Im Internet lese ich unterschiedliche Meinungen/Antworten dazu....
 
Sofern du Anspruch auf ALG hättest für diesen einen Monat dann musst du dich natürlich bei der Arbeitsagentur melden, sofern du aber auch nichts kriegen kannst/willst dann ist es vollkommen egal. Eine Pflicht besteht da nicht, du bekommst aber auch (wenn was schief geht mit dem neuen Job) dann so schnell auch nichts, da du dich nicht gemeldet hast. Wenn bereits alles safe in Sack und Tüten ist und du den Monat einfach so überstehst dann würde ich mir das aber wohl sparen.
Bei der Krankenkasse sollte eigentlich alles von Seiten der Arbeitgeber abgemeldet werden, hier kann es aber nicht schaden noch mal einen Rückruf zu machen und genau nachzufragen, wie das bei deiner KK gehändelt wird.
 
Eine Pflicht gibt es sehr wohl, auch wenn der Zeitraum (der Arbeitslosigkeit) absehbar und kurz ist.
Siehe: "Sie sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden."
Oder möchtest du die Sozialversicherungen zum Selbstständigen Tarif erleben? Die Krankenkassen sind da Recht zügig mit der Rechnungsstellung. Dann kostet der Monat KK mal schnell >200€/mtl.

Edit: Aus Eigener Erfahrung (allerdings von vor 20 Jahren) kann ich sagen, mehr als eine Meldung will das Amt (das JobCenter) vermutlich nicht von Dir haben, wenn feststeht, dass du einen Moant später wieder angestellt bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe dies erst letztes Jahr durchlebt -> Jobwechsel, wo ich absichtlich einen Monat zwischen altem und neuem Job gelassen habe, da ich noch Urlaub machen wollte.

Gemeldet habe ich dies niemanden, jedoch musst du für den Monat die Krankenkassenbeiträge selbst zahlen (keine Sorge, du kriegst da recht schnell Post, wenn die merken, dass kein Geld eingeht ;-))... da ich für den Monat keine Einkünfte hatte waren das ca. 150-200€ (genaue Summe habe ich nicht mehr im Kopf).

Da ich selbst gekündigt habe (Sperrfrist) und die Versicherungspflicht seltsamerweise erst ab dem 2 Monat anfängt (und ab da auch erst deine Versicherungsbeiträge im Falle einer Sperrfrist übernommen werden), hätte ich vom Amt eh keine Leistungen bezahlt bekommen. Daher habe ich mir den ganzen Terz einfach ersparrt.

Ergo: Hab dies bei niemanden gemeldet. Die KK meldet sich bei dir und du musst für den Monat die Beiträge selbst zahlen. Hat bis heute auch niemanden mehr interessiert.
 
Keine Stammtischgeschichten bitte.

Wenn man keine Leistungen bezieht muss man sich "freiwillig" in der GKV versichern und da sind die Tarife gleich hoch, das sind auch andere als die normalen selbstständigen. Es sind ca. 150€ bzw. glaube ich 167€.
Und die GKV stellt da keine Rechnung, die geben das einfach an den Zoll weiter.

Selbst erlebt 2010 nach 1 Jahr ALG1 kein Anrecht auf ALG2 weil Bedarfsgemeinstschaft mit den Eltern, da U25 und die Eltern natürlich kein Recht auf ALG2. Das hieß für mich selbst versichern. Nicht schön wünsche ich keinem.

Ist man U23 oder verheiratet kann man über die Familienversicherung dem ausweichen.

Bei einem Monat sollte es mit der KK keine Probleme geben, aber man sollte sich schon melden auch wegen Rente usw.
Normalerweise sollte dich dein Alter AG bei der KK abmelden und zeitgleich sollte die Anmeldung vom neuen AG kommen.
 
Das Recht zur Sperrzeit-Krankenversicherung hat sich geändert. Mittlerweile beginnt die Versicherung trotz Sperrzeit ab dem ersten Tag.

Beträgt deine Lücke genau einen Monat? Dann kann die Krankenversicherung evtl über den nachgehenden Leistungsanspruch abgedeckt werden, wenn du in der Zeit erwerbslos bist (Achtung, auch kein Minijob). Möglicherweise ist ein Fragebogen von der Krankenkasse zu beantworten, so dass kein Beitrag zu leisten wäre.

Bei einer Lücke von über einem Monat und ohne Anspruch vom Arbeitsamt (auch nicht Sperrzeit) sind in der Regel Beiträge zur obligatorischen Anschlussversicherung im Rahmen einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Krankenkasse kommt in der Regel telefonisch oder schriftlich auf dich zu.
 
War das nicht so, dass zwar ALG—1 nicht möglich ist, aber ALG—2(Hartz 4) schon?
Vorausgesetzt natürlich, dass man arm genug ist :)
 
Hallo

flashbox schrieb:
Im Internet lese ich unterschiedliche Meinungen/Antworten dazu....
Das wird hier nicht besser werden, ruf bei der Agentur für Arbeit an und frag die, dann bekommst du die richtigen Antworten.

Grüße Tomi
 
Am besten meldest du dich direkt beim Jobcenter in deinem Bezirk. Hier kannst du lesen ob du berechtigt bist für ALG 1 oder ALG 2, besser bekannt als Hartz4.
 
Die Krankenkassen sind wie ein Geheimdienst einer kranken Diktatur: Die finden dich auf jeden Fall.

Ansonsten war mir immer egal wenn ich mal einen Monat arbeitslos war. Rente bekomme ich eh nicht mehr relevant über das staatliche System...
 
Meld Dich bei der Agentur, ist kein Akt, belegt aber für die Rentenversicherung die Fehlzeit.
Wärst nicht der Erste, dem beim Fall der Fälle ein paar Wochen fehlen würden :heul:
 
Da stimmt einiges nicht. Du musst dich nicht arbeitslos melden, du musst auch keine KK Beiträge bezahlen, dann biste halt 1 Monat nicht versichert.
Wenn du aber keinen Job in Aussicht hast, würde ich mich trotzdem arbeitssuchend melden und ALG beantragen.
 
wolve666 schrieb:
dann biste halt 1 Monat nicht versichert
Schon mal mit medizinischen Behandlungskosten auseinandergesetzt?
Offenbar nicht - die Zeit der Schamanen, die für ein Huhn kurieren ist schon lange vorbei ....
 
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wolve666 schrieb:
Du musst dich nicht arbeitslos melden
Das ist korrekt, muss man nicht, solange man mit den Konsequenzen umgehen kann oder sie einen egal sind.
wolve666 schrieb:
du musst auch keine KK Beiträge bezahlen, dann biste halt 1 Monat nicht versichert.
Das ist schlichtweg Humbug. Es herrscht Krankenversicherungspflicht. Den Monat wird und muss man also so oder so die Beiträge bezahlen. Das ist entweder ein Grundbetrag, nachfragbar bei der entsprechenden KK, oder wird vom Amt übernommen, sofern rechtzeitig angemeldet. So oder so, ein „bist halt nicht versichert“ gibt‘s nicht.
 
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Ihr habt schon gesehen, dass der Thread im Juli 2019 erstellt wurde? Das Ganze dürfte schon lange über die Bühne sein. ;)
 
@Patrick53 Das ist doch egal, solange phil. ihn noch nicht geschlossen hat.:D
 
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